Rebenverkehrsrecht

Weingärten
Foto: BML / UBA

Das Inverkehrbringen von Reben ist in Österreich im Wesentlichen durch das Rebenverkehrsgesetz und die Rebenverkehrsverordnung geregelt.

Rebenverkehrsgesetz

Das Rebenverkehrsgesetz regelt das Inverkehrbringen von vegetativem Vermehrungsgut von Reben.

Es erfolgt eine Einteilung nach Kategorien des Vermehrungsgutes, und zwar je nachdem, ob eine phytopathologische Prüfung erforderlich ist oder nicht, in Vorstufenvermehrungsgut, Basisvermehrungsgut und Zertifiziertes Vermehrungsgut bzw. Standardvermehrungsgut. Weiters wird eine klare Trennung zwischen der Zulassung von Ausgangsmaterial für Vermehrungsgut und der Anerkennung bzw. der Kontrolle von Vermehrungsgut vorgenommen.

Es werden Vorschriften betreffend Antragstellung durch und Bewilligungen für Versorger festgelegt.
Aufmachung, Verschließung und Kennzeichnung des Rebmaterials werden im Detail festgelegt.

Rebenverkehrsverordnung

Die Rebenverkehrsverordnung enthält insbesondere Vorschriften betreffend Grundsätze für die Durchführung der Rebenanerkennung, Voraussetzungen für das Vermehrungsgut und das Etikett sowie durch die Behörde einzuhebende Gebühren und Beiträge.

Rebenantrag - Formular

Das Formblatt gemäß § 2 der Rebenverkehrsverordnung ist von den Antragstellern beim Antrag auf Rebenanerkennung zu verwenden.