Hinweistafel – bei Projekten, die mit insg. mehr als 75.000 Euro öffentl. unterstützt werden

Hinweistafel Bund, Land und Gemeinde

Für Bau- und Infrastruktur-Projekte, die vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft sowie von Land und Gemeinde gefördert sind.

Spätestens sechs Monate nach Fertigstellung der Arbeiten muß die Hinweistafel entfernt und durch eine dauerhafte Erinnerungstafel ersetzt werden, die folgende Elemente enthalten sollte:

  • das BML-Logo,
  • das Bundesland-Logo,
  • das Gemeinde-Logo sowie
  • Projektname und Hinweis auf die Finanzierung durch das BML, sowie durch Land und Gemeinde mit dem Schriftzug "Dieses Projekt wird vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, dem Land und der Gemeinde unterstützt".

Optional haben der / die FörderwerberIn und die Bewilligende Stelle die Möglichkeit, ihre Logos oder eine kurze Projektbeschreibung einzubringen.

Soweit Hinweistafeln angebracht werden, obwohl der oben genannte Schwellenwert für den öffentlichen Gesamtbetrag nicht überschritten wird, sind die genannten Gestaltungsmerkmale ebenfalls einzuhalten.

Anwendungshinweis:

Format A5/max. A4

Dieses Maß ist gegenfalls entsprechend proportional zu vergrößern.

Die Größe der Tafel muß der Bedeutung des Projektes entsprechen.

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