Für Privatpersonen

Ländliche Entwicklung

Projektmaßnahmen 

Der GAP-Strategieplan (GSP) ist das zentrale Instrument für die Weiterentwicklung der österreichischen Landwirtschaft und von enormer Bedeutung für den ländlichen Raum.

Für einige Interventionen kommen unter anderem auch Privatpersonen als Förderwerberinnen und -werber in Frage (zum Beispiel LEADER). LEADER fördert die Lokale Entwicklung und Innovation in den Regionen.

Förderinformationen, wie unter anderem Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Verpflichtungen seitens der Förderwerberinnen und Förderwerber, den zuständigen Einreich- bzw. bewilligenden Stellen sowie den Auswahlverfahren finden Sie auf dem Informationsportal der AMA.

Mehr Infos zum GAP-Strategieplan und den weiteren Fördermöglichkeiten:
LEADER
Förderinfo

Wald

Der Waldfonds: Zehn Maßnahmen für Österreichs Wald

Die Fördermöglichkeiten für Privatpersonen im Rahmen des Waldfonds sind von den einzelnen Maßnahmen abhängig. Einige Förderansuchen können ausschließlich im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Projektanträgen (Calls) gestellt werden. Die Calls werden auf der Homepage des Forstwirtschaftsministeriums veröffentlicht. Andere Antragsstellungen erfolgen über die jeweiligen Bundesländer.
Mehr Infos über die einzelnen Waldfonds-Maßnahmen sowie den Möglichkeiten der Förderung

GAP-Strategieplan Österreich

Im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 kommen unter anderem auch Privatpersonen als Förderwerberinnen und -werber in Frage. Die Fördermöglichkeiten umfassen unter anderem die Bereiche Infrastruktur Wald, Waldbewirtschaftung, Ländliche Verkehrsinfrastruktur, Investitionen zur Stabilisierung von Rutschungen, Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder.
Mehr Infos über die einzelnen Maßnahmen sowie den Möglichkeiten der Förderungen

Wasser

Wasserversorgung

Förderungsmittel für die Wasserversorgung werden für alle privaten und juristischen Personen, die einen Anschluss an ein öffentliches Wasserleitungsnetz von mehr als 100 Metern für den eigenen Bedarf errichten, bereitgestellt.
Mehr Infos zu Förderungen der Wasserversorgung

Einzel-Wasserversorgungsanlagen für bis zu vier Objekte

Gefördert wird die Ersterrichtung von Einzel-Wasserversorgungsanlagen (Wasserfassung, Speicherung, Verteilung, Aufbereitung) für bis zu vier Objekte.
Mehr Infos zu Förderungen für Einzel-Wasserversorgungsanlagen

Einzel-Wasserversorgung in Extremlage

Es wird die Ersterrichtung von Einzel-Wasserversorgungsanlagen in Extremlage (Wasserfassung, Speicherung, Verteilung, Aufbereitung) für bis zu vier Objekte gefördert.
Mehr Infos zu Förderungen für Einzel-Wasserversorgung in Extremlagen

Abwasserentsorgung

Förderungsmittel für die Abwasserentsorgung werden für alle privaten und juristischen Personen, die einen Anschluss an ein öffentliches Kanalnetz von mehr als 100 Metern für den eigenen Bedarf errichten, bereitgestellt.
Mehr Infos zu Förderungen für Abwasserentsorgung

Einzel-Abwasserreinigungsanlagen für bis zu vier Objekte

Förderungsmittel für die Einzel-Abwasserentsorgung 50 EW werden für physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Kläranlage errichten, bereitgestellt.
Mehr Infos zu Förderungen für Einzel-Abwasserreinigungsanlagen

Einzel-Abwasserreinigungsanlagen in Extremlage

Förderungsmittel für die Einzel-Abwasserreinigungsanlagen >50 EW und die Einzel-Abwasserreinigungsanlagen in Extremlage werden für physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anlage errichten, bereitgestellt.
Mehr Infos zu Förderungen für Einzel-Abwasserreinigungsanlagen in Extremlage