Für Gemeinden

Wasser

Benchmarking

Förderungsmittel für das Benchmarking in der Wasserwirtschaft werden für Gemeinden, Verbände und Genossenschaften bereitgestellt. Gefördert werden die Teilnahmegebühren am Trinkwasserbenchmarking der ÖVGW oder am Abwasserbenchmarking des ÖWAV.

Wasserversorgung

Förderungsmittel für die Wasserversorgung werden für alle österreichischen Gemeinden, Verbände, Kommunalunternehmen und Genossenschaften bereitgestellt. Gefördert werden die Ersterrichtung von Anlagen zur Wasserfassung (Brunnen, Quellen), zur Wasserspeicherung (Hoch-/Tiefbehälter), zur Wasserverteilung (Trinkwasserleitungen) und zur Wasseraufbereitung sowie Sanierungen entsprechender Anlagen älter als 40 Jahre und die Erstellung eines digitalen Leitungskatasters.
Mehr Informationen zu Förderungen für Wasserversorgung in Gemeinden

Abwasserentsorgung

Förderungsmittel für die Abwasserentsorgung werden für alle österreichischen Gemeinden, Verbände, Kommunalunternehmen und Genossenschaften bereitgestellt. Gefördert werden die Ersterrichtung von Abwasserreinigungsanlagen, von Abwasserableitungsanlagen (Kanalisation inklusive der zugehörigen Anlagenteile wie Pumpwerke, etc.) und von Schlammbehandlungsanlagen, die Sanierung von Abwasserbeseitigungsanlagen älter als 40 Jahre, die Anpassung von Abwasserreinigungsanlagen an den Stand der Technik, die Erstellung eines digitalen Leitungskatasters, Benchmarking sowie Planung und Bauaufsicht.
Mehr Informationen zu Förderungen für Abwasserentsorgung in Gemeinden

Gewässerökologie

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit (z.B. Fischaufstiegshilfen) sowie Maßnahmen zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken (Renaturierung der Gewässer), die im Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG) nicht gefördert werden können und nicht im Zusammenhang mit einer Wasserkraftnutzung stehen. Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Mehr Informationen zu Förderungen im Bereich Gewässerökologie für Gemeinden

Hochwasserschutz

Förderungsmittel für den Hochwasserschutz werden für örtliche Interessenten, Gebietskörperschaften (Gemeinden) oder deren Zusammenschlüsse (Wassergenossenschaften und Wasserverbände) bereitgestellt. Die Anträge auf Förderung von Vorhaben aus Bundesmitteln können ausschließlich von der Bundeswasserbauverwaltung des Landes, im Namen der Begünstigten, eingebracht werden. Gefördert werden Herstellungs-, Instandhaltungs- und Betriebsmaßnahmen zur Verbesserung der Abflussverhältnisse (Hochwasserrückhalt), zum Schutz vor Hochwasser (lineare Schutzmaßnahmen) sowie zur Sicherung und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer, soweit die obengenannten Ziele miterfüllt werden.
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Wald

Der Waldfonds: Zehn Maßnahmen für Österreichs Wald

Die Fördermöglichkeiten für Gemeinden im Rahmen des Waldfonds sind von den einzelnen Maßnahmen abhängig. Einige Förderansuchen können ausschließlich im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Projektanträgen (Calls) gestellt werden. Die Calls werden auf der Homepage des Forstwirtschaftsministeriums veröffentlicht. Andere Antragsstellungen erfolgen über die jeweiligen Bundesländer. Informationen über die einzelnen Maßnahmen sowie den Möglichkeiten der Förderung finden Sie unter folgendem Link:
Der Waldfonds: Zehn Maßnahmen für Österreichs Wald (bml.gv.at)

Maßnahmen für Gemeinden im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023-27

Im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023-27 ergeben sich für Gemeinden unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Unter anderem in den Bereichen Waldinfrastruktur und Waldbewirtschaftung. Weitere Fördermöglichkeiten sind auch in Bezug auf Regionen und Raumentwicklung möglich. Nähere Informationen zu diesen Fördermöglichkeiten sowie zum nationalen GAP Strategieplan für Österreich finden Sie unter folgenden Links:

EU-Förderung für regionale Entwicklung

Das Programm Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021–2027 EFRE & JTF (kurz IBW/EFRE & JTF 2021-2027), welches von der ÖROK-Geschäftsstelle verwaltet wird, umfasst auch Maßnahmen, an denen sich Gemeinden beteiligen können. Dazu zählen unter anderem folgende Förderungsbereiche:

  • Nutzung klimarelevanter Technologien und Dienstleistungen
  • Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung und Stadtregionen
  • Smart regions – Integrierte Regionalentwicklung mittels „von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung“ (englische Abkürzung „CLLD“)
  • Investitionen für Beschäftigung und Nachhaltigkeit

Umfassende Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten und Förderstellen, den Projektablauf der Förderung von Antragstellung bis zur Endabrechnung finden Sie auf der Programmwebsite: www.efre.gv.at/foerderungen

Ländliche Entwicklung / Projektmaßnahmen

Das Programm LE 14-20 bietet eine Reihe an Projektmaßnahmen, durch die Gemeinden profitieren wie zum Beispiel das LEADER-Programm.

Mit verschiedenen Förderungsinstrumenten wird ein breiterer Kreis von Interessierten angesprochen. Damit ist es uns möglich, gezielte regionale Impulse auch auf Gemeindeebene zu setzen, zum Beispiel durch:

  • Projekte im Gesundheits- und Sozialbereich
  • den Ausbau der Breitbandinfrastruktur
  • lokale Entwicklung in LEADER (BML Leader)
  • Vorhaben der Dorferneuerung
  • Naturschutzaktivitäten
  • Ländliche Verkehrsinfrastruktur
  • klimafreundliche Mobilitätslösungen.

Förderinformationen, wie unter anderem Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Verpflichtungen seitens der Förderwerberinnen und Förderwerber, den zuständigen Einreich- bzw. bewilligenden Stellen sowie den Auswahlverfahren finden Sie unter Ländliche Entwicklung / Förderinfo.

Weitere Informationen um die Themen des Programm LE 14-20 bietet das Netzwerk Zukunftsraum Land.

GAP-Strategieplan 2023-2027

Der GAP-Strategieplan (GSP) ist das zentrale Instrument für die Weiterentwicklung der österreichischen Landwirtschaft und von enormer Bedeutung für den ländlichen Raum.

Gezielte Interventionen, welche im Laufe des Jahres 2023 starten, unterstützen die Gemeinden bei wichtigen Entwicklungsthemen im ländlichen Raum, unter anderem:

  • Orts- und Stadtkernstärkung
    • Attraktivierung und Reaktivierung von Gebäuden (Investitionen zur Revitalisierung und Sanierung oder Um- und Weiterbau von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder öffentlichen Flächen)
    • Attraktivierung und Reaktivierung von Leerständen (Bewusstseinsbildung & Beratung, Entwicklungskonzepte & Management)
  • Innovationen entlang von Wertschöpfungsketten, über Bereichs- und Branchengrenzen in ländlichen Regionen unterstützen (Förderung von Innovationsunterstützungsnetzwerken (LIN) und Innovationspartnerschaften)
  • Verbesserung von qualitätsvollen, flexiblen und dezentralen Einrichtungen der sozialen Daseinsvorsorge in ländlichen Gebieten und bessere Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Privatleben (Investitionen in soziale Dienstleistungen)
  • Lokale Entwicklung und Innovation fördern (LEADER)
  • Ländliche Verkehrsinfrastruktur verbessern (Instandsetzung von Wegen inklusive damit direkt in Zusammenhang stehende ökologische Ausgleichsmaßnahmen im räumlichen Nahbereich)

Informationen zum GAP-Strategieplan finden Sie unter "Der nationale GAP Strategieplan für Österreich" (bml.gv.at). Förderinformationen, wie unter anderem Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Verpflichtungen seitens der Förderwerberinnen und Förderwerber, den zuständigen Einreich- beziehungsweise bewilligenden Stellen sowie den Auswahlverfahren finden Sie auf dem Informationsportal der AMA – AgrarMarkt Austria.

Weitere Informationen finden Sie unter: