Kriterien für die Nennung WRRL- relevanter NATURA 2000-Gebiete und wasserabhängiger Landökosysteme

Schutzgebiet Neusiedlersee
Foto: BML / Gisela Öfenböck

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) enthält als wesentliches Ziel die ...

„...Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete,...“ (Artikel 1a).

Gemäß Art. 6 und Anhang IV der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat der Gewässerbewirtschaftungsplan auch ein Verzeichnis jener Schutzgebiete zu enthalten, die für den Schutz von Lebensräumen und Arten ausgewiesen wurden, „sofern die Erhaltung oder Verbesserung des Wasserzustandes ein wichtiger Faktor für deren Schutz ist“. 

Das Umweltbundesamt Wien wurde bereits 2003 von der Sektion Wasser beauftragt, einen Vorschlag für Kriterien zu entwickeln, die als Entscheidungshilfe für die Nennung der nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - relevanten Natura 2000-Gebiete und wasserabhängigen Landökosysteme (bzw. Feuchtgebiete) dienen.
Die Entwicklung der Kriterienvorschläge für die Gebietsauswahl erfolgte unter Einbeziehung von Fachleuten aus relevanten universitären und nicht-universitären Fachbereichen.

Es muss betont werden, dass Naturschutzangelegenheiten – und somit auch die Thematik Natura 2000 – in Österreich im Kompetenzbereich der Länder liegen.

Die konkrete Nennung der WRRL relevanten Natura 2000-Gebiete für das Schutzgebietsverzeichnis gem. WRRL kann nur durch die zuständigen Landesbehörden erfolgen.

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