Zweiter Tätigkeitsbericht: Beschwerden beim Fairness-Büro vervielfacht

 Foto einer Landschaft; Text: Tätigkeitsbericht 2023
Foto: BML / Alexander Haiden

Vor zwei Jahren nahm das im BML angesiedelte Fairness-Büro seine Arbeit auf.  Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig stellte heute mit Dr. Johannes Abentung, dem Leiter des Fairness-Büros, den Tätigkeitsbericht 2023 vor. Dieser zeigt: Das starke Ungleichgewicht in der Lebensmittelkette hat sich durch eine Vervielfachung an Beschwerden im Jahr 2023 bestätigt.

Seit zwei Jahren bietet das Fairness-Büro Bäuerinnen und Bauern sowie Lebensmittelproduzentinnen und -produzenten anonyme und kostenlose Hilfe, wenn sie von unfairen Handelspraktiken betroffen sind.

Die Ergebnisse des 2. Berichts geben einzelnen Händlern kein gutes Zeugnis. Während 2022 noch 21 Beschwerden eingebracht wurden, waren es im Jahr 2023 schon 235 unmittelbare Beschwerden – ein explosionsartiger Anstieg. Zwei Fälle wurden an die BWB gemeldet.

Zentrale Ergebnisse des Fairness-Büro-Berichts 2023

Das Fairness-Büro ist die Erstanlaufstelle für Beschwerden betreffend Handelspraktiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen. 2023 haben die Beschwerden nicht nur an der Zahl, sondern auch an der Konkretheit zugenommen. Zentrale Wahrnehmung 2023 war unter anderem die zunehmende Problematik der Eigenmarken:

Eigenmarken

  • Der Anteil an Eigenmarken ist gemäß Roll-AMA Daten 2023 auf 53 Prozent im Lebensmitteleinzelhandel gestiegen.
  • Das bedeutet eine Zunahme in den letzten 3 Jahren von 6,2 Prozent des wertmäßigen Anteils.
  • Dabei lässt sich erkennen, dass Eigenmarken das Machtungleichgewicht zugunsten des Käufers gegenüber dem Lieferanten weiter verstärken und die Nachfragemacht des Lebensmittelhändlers steigt.
  • Beispielsweise werden Lieferanten, die ihre Produktneuheiten dem Handel vorstellen, von ihren Käufern häufig dazu gedrängt, diese als Eigenmarkenprodukte zu liefern. Der Lieferant muss sich den Forderungen des Handels beugen, um nicht ausgelistet zu werden.

Preispolitik – Bonifikationen und wahrer Produktpreis

  • Es zeigt sich, dass die Höhe der Boni- und Rabatt-Zahlungen stark mit dem Grad der wirtschaftlichen Abhängigkeit des jeweiligen Lieferanten korreliert.
  • Darüber hinaus sind neben den Rabatten regelmäßig auch Pönalen für Lieferverzug vertraglich vereinbart.
  • Beschwerdeführer meldeten, dass die wirtschaftliche Unsicherheit gepaart mit der hohen Verhandlungsmacht der Käufer dazu führte, dass sich der ohnedies bestehende Preis-Druck auf Lieferanten weiter steigerte und jene in der untersten Kaskadenstufe (insb. Bäuerinnen und Bauern) dieser Marktmacht noch stärker abbekommen haben.

Vertikale Integration

  • Die Einbeziehung der vor- oder nachgelagerten Stufen in der Wertschöpfungskette und das Zusammenschließen von Betrieben ist ein weltweiter Trend.
  • Problematisch ist die Situation in Österreich nicht nur aufgrund der außergewöhnlich hohen Marktkonzentration des Lebensmitteleinzelhandels mit mehr als 90 Prozent, sondern dass sich in Folge der Anteil der Wertschöpfungskette noch mehr in Richtung Handel konzentriert und sich die Diversifizierung reduziert.
  • Folglich stecken Lieferanten einen höheren Wertverlust ein und Konsumenten stehen einer geringeren Angebotsvielfalt und Produktqualität zu erhöhten Preisen gegenüber.

Fallbeispiele des Tätigkeitsberichtes 2023

Im Folgenden werden Fälle näher dargestellt, die für die Bäuerinnen und Bauern und für die Öffentlichkeit relevant sein können. Ein sogenanntes "Cluster" wurde durch einen bzw. wenige Beschwerdeführer aufgedeckt und indizierte eine Vielzahl an Betroffenen.

Apfel-Cluster

  • Im Apfelhandel sind unüblich lange Zahlungsfristen von bis zu einem Jahr ab Lieferung oft gelebte Praxis – dies zählt laut FWBG zu den absolut verbotenen Handelspraktiken.
  • Das Fairness-Büro hat Beschwerden von zwei Apfelproduzenten aufgenommen. Der Zahlungsverzug betrug etwas mehr als ein Jahr und trotz unzähliger Zahlungsaufforderungen und einer existenzbedrohlichen Situation für die Bauern ist der Käufer säumig geblieben.
  • Zusätzlich hat der Käufer Äpfel als Abfall- oder Industrieware sortiert und damit dem Apfelbauern Minusbeträge verrechnet, d.h. die Bauern haben für die gelieferten Äpfel noch etwas draufzahlen müssen.
  • Aufgrund des Fairness-Büros haben die Apfel-Produzenten gegenüber dem Großhändler aber nun Hilfe bekommen. Für sie hat die BWB beim Kartellgericht Klage eingebracht und eine entsprechende Strafe wegen erheblichen Zahlungsverzugs beantragt.
  • Mit diesem Beispiel konnte in der Branche Bewusstsein geschaffen werden, sodass Produzenten darauf hingewiesen wurden, dass Äpfel binnen 60 Tagen zu zahlen sind.

Einseitige Vertragsänderung - bei gleichzeitiger Forderung nach Tierwohl

  • Österreichische Handelskonzerne preisen medial die enge Partnerschaft und die damit einhergehende Förderung der heimischen Landwirtschaft, Produzenten und Betriebe an.
  • Da in Österreich produzierte Lebensmittel höhere Tierwohlstandards erfüllen, sind sie oft im Länder-Vergleich teurer. Geflügel aus Österreich wird etwa mehr Platz geboten.
  • Eine Lebensmitteleinzelhandelskette sprach sich dabei schriftlich und dezidiert gegen höhere Besatzdichten in Österreich aus; zum Wohl der Tiere. Auf Grundlage dieses Versprechens an die Konsumenten und die Landwirtschaft wurde eine entsprechende Infrastruktur geschaffen und neue Stallungen wurden gebaut.
  • Das Bestreben Regionalität, Nachhaltigkeit und höhere Tierwohlstandards zu forcieren, endete von dieser Handelskette im Jahr 2022. Bei mehreren Markterkundungen 2023 konnte kein einziges österreichisches Produkt aufgefunden werden.
  • Die Beschwerden aus dem Sektor wurden durch ein Auskunftsverlangen des Fairness-Büros an diese Handelskette bestätigt: AMA-Gütesiegelware ist fast gänzlich seit Herbst 2022 ausgelistet und das nunmehr absatzstärkste Produkt sei ein ausländisches mit geringeren Tierwohlstandards.
  • Es besteht auch hier ein mehrstufiges System (Bauer, Schlachterei, Handel) mit einer hohen Abhängigkeit der einzelnen Produzenten, sodass das Vorliegen einer einseitigen Änderung der Verträge gemäß dem Faire-Wettbewerbsbedingungen Gesetz eine eingehende Prüfung verlangt.

Das Fairness-Büro

  • Das Fairness-Büro wurde per 1. März 2022 im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft als unabhängige und weisungsfreie Stelle eingerichtet.
  • Das Fairness-Büro hilft anonym und kostenlos Betroffenen, die beim Verkauf von Agrar- oder Lebensmittelerzeugnissen von größeren Käufern unter Druck gesetzt werden und denen verbotene oder unlautere Handelspraktiken widerfahren.
  • Die Rechtsexpertinnen und -experten des Fairness-Büros sind beratend tätig, analysieren Beschwerdefälle und prüfen sinnvolle weitere Vorgehensweisen, wie etwa eine Anzeige bei der Bundeswettbewerbsbehörde.