Faire Geschäfte. Faire Chancen. In der Lebensmittelkette.

Das Fairness-Büro

 Foto einer Landschaft; Text: Tätigkeitsbericht 2023

Tätigkeitsbericht 2023

Vor zwei Jahren nahm das im BML angesiedelte Fairness-Büro seine Arbeit auf und bietet seither Bäuerinnen und Bauern sowie Lebensmittelproduzenten anonyme und kostenlose Hilfe, wenn sie von unfairen Handelspraktiken betroffen sind. Nun ist der 2. Tätigkeitsbericht veröffentlicht worden.

Die Wahrnehmungen und Ergebnisse des weisungsfreien und unabhängigen Fairness-Büros, können Sie im Tätigkeitsbericht 2023 nachlesen.

Ein Landwirt am Feld mit Handy, Hintergrund Traktor

Für mehr Fairness in der Lebensmittelkette

Unsere Bäuerinnen und Bauern produzieren tagtäglich Lebensmittel in bester Qualität. Mit ihrer Arbeit tragen sie und die kleinen Verarbeitungsbetriebe zur Lebensqualität von uns allen bei. Damit das so bleibt, braucht es ehrliche Partnerschaften auf Augenhöhe.

Wenn die Marktmacht der Großen aber da oder dort zu bewusstem Missbrauch führt, dann schadet dies unserer Landwirtschaft und damit letztlich auch den Konsumentinnen und Konsumenten. Deshalb haben wir gesetzlich sichergestellt, dass unfaire Geschäftspraktiken wie unter anderem einseitige Änderungen von Lieferbedingungen, kurzfristige Stornierungen verderblicher Lebensmittel oder auch die Androhung von Konsequenzen gegenüber unbeugsamen Lieferanten der Vergangenheit angehören

Händeschütteln

Das weisungsfreie Fairness-Büro

Um Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft ein unabhängiges und weisungsfreies Fairness-Büro eingerichtet, an das sich Bäuerinnen und Bauern sowie Erzeugergemeinschaften und Lieferanten wenden können. Sämtliche Anliegen werden kostenlos, anonym und vertraulich behandelt.

 

Es bietet rasche und unbürokratische Hilfe, steht beratend zur Seite und gibt eine neutrale Einschätzung zum Beschwerdefall. 

Hand, die am Telefon Tasten drückt

So kontaktieren Sie uns

Telefon:  01 / 928 1654

E-Mail: beschwerde@fairness-buero.gv.at 

Adresse: Parkring 12, 1010 Wien

Leitung: Dr. Johannes Abentung

Sämtliche Anliegen werden kostenlos, anonym und vertraulich behandelt. 

Die häufigsten Fragen und Antworten

Das ändert sich jetzt

  • Paprika und anderes rotes Gemüse mit Text: Schluss mit unfairen Geschäftspraktiken

    Was bestellt wurde, muss bezahlt werden.

  • Eier mit Text: Schluss mit unfairen Geschäftspraktiken!

    Keine versteckten Gebühren mehr, um gelistet zu werden.

  • Kiste Äpfel mit Text: Schluss mit unfairen Geschäftspraktiken!

    Bezahlung innerhalb von 30 Tagen wird Pflicht.

  • Milchkanne mit Text: Schluss mit unfairen Geschäftspraktiken!

    Werbekosten nicht an Lieferanten weitergeben.

Die Grundsätze des Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetzes

Icon Vertrag Dokument

Verbotene Geschäftspraktiken

Das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz unterscheidet zwischen Geschäftspraktiken, die jedenfalls verboten sind und solchen, die dann erlaubt sind, wenn sie zuvor klar und eindeutig in der Liefervereinbarung oder in einer Folgevereinbarung zwischen Lieferanten/Lieferantin und Käufer/Käuferin vereinbart worden sind.

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Icon Info Haus

Sitz des Lieferanten und Käufers

Die Bestimmungen des FWBG gelten für Verkäufe, bei denen entweder der Lieferant / die Lieferantin oder der Käufer / die Käuferin oder beide in der Europäischen Union niedergelassen sind. 

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Icon Förderung Geld

Die jeweiligen Umsatzgrenzen sind entscheidend

Der Schutz für Lieferanten/Lieferantinnen gegenüber Käufern/Käuferinnen besteht entlang der gesamten Lebensmittelkette vom Urprodukt bis zur letzten Abnehmerstufe.

Wichtig betreffend Beschwerdeerhebung ist, dass der Lieferant / die Lieferantin einen niedrigeren Jahresumsatz aufwiesen muss, als der Käufer bzw. Abnehmer. 

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Icon Recht Gesetz

Unfaire Geschäftspraktiken im nationalen Recht

2019 hat die Europäische Union zum ersten Mal eine europaweite gesetzliche Definition verabschiedet, was unlautere Praktiken entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette sind.

In Österreich wurde die  EU-Richtlinie gegen unfaire Handelspraktiken mit dem Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz, das seit Jänner 2022 in Kraft ist, umgesetzt.

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Icon Recht Institution

Rechtsdurchsetzung

Das im Landwirtschaftsministerium als unabhängige Dienststelle eingerichtete Fairness-Büro (im Gesetz Erstanlaufstelle genannt) dient vorrangig der Beratung von Bäuerinnen und Bauern und Lieferanten und einer unbürokratischen Streitbeilegung. Die Bundeswettbewerbsbehörde fungiert hingegen als Ermittlungsbehörde mit weitreichenden Befugnissen.

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Icon Abkommen Handschlag

Das Wichtigste zum Fairness-Büro zusammengefasst

Um Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus ein unabhängiges und weisungsfreies Fairness-Büro eingerichtet, an das sich Bäuerinnen und Bauern sowie Erzeugergemeinschaften und Lieferanten/Lieferantinnen wenden können. Sämtliche Anliegen werden kostenlos, anonym und vertraulich behandelt. 

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