Risikomanagementplan

Luftaufnahme von Altenmarkt
Foto: Air-Media Altenmarkt

Ziel der EU-Hochwasserrichtlinie ist die Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten. Die Bearbeitung erfolgt in 3 Arbeitsschritten, die in 6-Jahres Zyklen aktualisiert werden. Die hier veröffentlichten Ergebnisse haben Gültigkeit für den Umsetzungszeitraum 2022 - 2027.

Hochwasserereignisse haben in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass technische Schutzmaßnahmen an ihre Grenzen stoßen, wie zum Beispiel entlang der Donau 2002 und 2013. Gefahren durch Hochwasser müssen mit einer umfassenden Herangehensweise behandelt werden. Der vorliegende Hochwasserrisikomanagementplan zeigt mögliche Hochwassergefährdungen auf und definiert geeignete Maßnahmen zu deren Minderung.

Neben dem technischen Hochwasserschutz müssen alle relevanten Sektoren, wie Raumordnung, Bauordnung, Katastrophenschutz, Land- und Forstwirtschaft, Ökologie, Naturschutz oder Bewusstseinsbildung, sowie deren Planungen und Maßnahmen berücksichtigt werden. Durch die gemeinsame und abgestimmte Vorgehensweise soll eine Reduktion bestehender Risiken sowie eine Vermeidung neuer Risiken erreicht werden. Ebenso sind die Öffentlichkeit, Interessensvertretungen sowie lokale Akteurinnen und Akteure in ein wirksames Hochwasserrisikomanagement bestmöglich einzubeziehen.

Überblick über den RMP2021

Der nun vorliegende zweite nationalen Hochwasserrisikomanagementplan RMP2021 wurde entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EU-Hochwasserrichtlinie) erstellt. Die Richtlinie wurde im Wasserrechtsgesetz (WRG1959) umgesetzt und sieht drei Arbeitsschritte vor:

  1. Durchführung einer vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos
  2. Erstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten
  3. Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementplans

Im ersten Arbeitsschritt wurden, ausgehend vom gesamten Bundesgebiet, Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko („Risikogebiete“) auf Basis einer vorläufigen Risikobewertung ausgewiesen. Insbesondere Gemeinden mit mehr als 500 potentiell von Hochwasser Betroffenen werden als signifikant festgelegt. In Österreich wurden 416 Risikogebiete ausgewiesen, die entlang von 3.000 Flusskilometern verlaufen und 772 Gemeinden beziehungsweise Wiener Gemeindebezirke umfassen. Hochwasser in Gebieten, die nicht das Signifikanzkriterium erreichen, werden über regionale und lokale Planungsinstrumente bewertet und sind nicht Bestandteil des nationalen Hochwasserrisikomanagementplans.

Als zweiter Arbeitsschritt wurden für die 416 Risikogebiete (aber auch darüber hinaus gehend) Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt. Die Karten beziehen sich auf Hochwasserereignisse mit unterschiedlichen Auftretenswahrscheinlichkeiten (30, 100 und 300-jährliches Hochwasser) und weisen Überflutungsflächen, Wassertiefen, Fließgeschwindigkeiten sowie die betroffenen Gebäude, Landnutzung und kritische Infrastruktur aus. Die Karten bilden eine wesentliche Grundlage für die Erstellung des Hochwasserrisikomanagementplans RMP2021.

Der dritte Arbeitsschritt, der Hochwasserrisikomanagementplan und die darin enthaltenen Maßnahmenprogramme für die einzelnen Risikogebiete, haben gemäß Wasserrechtsgesetz Maßnahmen zur Erreichung der angemessenen Ziele für das Hochwasserrisikomanagement zu enthalten. Die Maßnahmen umfassen sowohl bauliche Maßnahmen, wie Hochwasserschutzdämme und Rückhaltebecken, aber in vielen Bereichen auch nicht-bauliche Maßnahmen der Planung (Raumordnung, Bauordnung, Katastrophenschutz), Bewirtschaftung (Land- und Forstwirtschaft) und die Bewusstseinsbildung. Der Hochwasserrisikomanagementplan beschreibt diese Maßnahmen, erläutert den Prozess zur Umsetzung und gibt Handlungsempfehlungen. Eine Budgetplanung zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen findet im Rahmen des Hochwasserrisikomanagementplans nicht statt.

Alle drei Arbeitsschritte sind im sechs Jahreszyklus zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, um Erfahrungswerte, veränderte Rahmenbedingungen und neue Datengrundlagen im Gesamtprozess berücksichtigen zu können. Aus diesem Grund kam es auch zu Änderungen in der Risikogebietskulisse gegenüber dem RMP2015.

Der nationale Hochwasserrisikomanagementplan ist ein strategisches, übergeordnetes Planungsinstrument, das mit jenen Verwaltungsbereichen und Interessensvertretungen, die für das Hochwasserrisikomanagement verantwortlich sind, abgestimmt ist. Die Erstellung findet in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern als für die regionale Wasserwirtschaft zuständige Stelle sowie in Kooperation mit anderen beteiligten Stellen des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, insbesondere dem Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) betreffend den Wildbächen, dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) betreffend den Bundeswasserstraßen und dem Bundesministerium für Inneres (BMI) betreffend dem Katastrophenschutz, statt.

Evaluierung des RMP2015

Die Evaluierung des Maßnahmenprogramms des RMP2015 und darauf aufbauend die Entwicklung des Maßnahmenprogramms RMP2021, das bis 2027 umzusetzen ist, war eine der zentralen Aufgaben des Planungsprozesses. Die Evaluierung zeigt, dass die teils ambitionierten Zielsetzungen erfüllt wurden und gegebenenfalls auf Grund geänderter Rahmenbedingungen und Prioritätensetzungen adaptiert wurden.

Der Hochwasserrisikomanagementplan fasst somit alle Aktivitäten des vorangegangenen Umsetzungszyklus zusammen, erstellt eine vorausschauende Planung für den kommenden Zyklus (2022-2027) und zeigt gleichzeitig Optionen auf, um das Hochwasserrisiko aber insbesondere auch das Restrisiko im Überlastfall oder Versagensfall zu mindern. Der RMP2021 verweist dabei auf relevante Planungs- und Umsetzungsprozesse, ersetzt diese jedoch nicht.

Abstimmungsprozess zum RMP2021

Seitens des Bundesministeriums erfolgte eine intensive Abstimmung mit den Bundesländern insbesondere mit den in die Kompetenz der Länder fallenden Bereichen Raumordnung, Raumplanung, Bauordnung, Bautechnikrecht, Katastrophenschutz und Naturschutz. Grenzüberschreitende Aspekte wurden im Rahmen der bilateralen Grenzgewässerkommissionen sowie der internationalen Gewässerschutzkommissionen abgestimmt.

Maßnahmen im RMP2021

Im RMP2021 werden alle Möglichkeiten im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements, auch außerhalb der Zuständigkeit des Bundesministerium, dargestellt. Die Planungen und Maßnahmen beziehen sich insbesondere auf die Sektoren Wasserbau, Wasserwirtschaft, Wildbachverbauung, Raumordnung, Bauordnung, Katastrophenschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Ökologie, Naturschutz und Bewusstseinsbildung. Die Fokussierung der Planungs- und Umsetzungsschwerpunkte auf Ebene der Risikogebiete soll jedoch nicht den Blick darauf verstellen, dass viele der im Maßnahmenprogramm angesprochenen Maßnahmen bundesweit oder landesweit gelten. So ist beispielsweise die Erstellung von Gefahrenzonenplanungen nicht auf Risikogebiete begrenzt, sie ist jedoch in diesen prioritär eingestuften Gebieten in jedem Fall zu erstellen.

Im Sinne eines integralen Planungsansatzes sind sowohl die Abstimmung mit den Umweltzielen nach EU-Wasserrahmenrichtlinie als auch die Berücksichtigung möglicher Auswirkungen des Klimawandels in der EU-Hochwasserrichtlinie gefordert.

Maßnahmen außerhalb der Risikogebiete bzw. Maßnahmen ohne Wirkung auf diese sind nicht Gegenstand des Maßnahmenprogramms und werden vorwiegend über einzugsgebietsbezogene Planungen (z.B. Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzepte GE-RM) erfasst und bewertet. Sie können im Rahmen der Finanzierungen gemäß Wasserbautenförderungsgesetz über die Bauprogramme der Länder abgewickelt, aber auch im Rahmen des Programmes der Ländlichen Entwicklung, des Umweltförderungsgesetzes etc. umgesetzt werden.

RMP2021: Hochwasserrisikomanagementplan und Maßnahmenprogramm

Umweltbericht zum RMP2021

Stellungnahmen zum Entwurf des RMP2021

Grundlagen des RMP2021

Rechtsgrundlagen

Internationale Hochwasserrisikomanagementpläne