Bracheflächen Ausnahme 2024

Raps
Foto: Alexander Haiden

Auf Europäischer Ebene hat die Europäische Kommission nun als stabilisierende Maßnahme eine für 2024 befristete Ausnahmeregelung von der Verpflichtung zur Anlage von mindestens 4 Prozent Brachen beschlossen.

Eine Nutzung dieser Flächen zum Anbau von Leguminosen oder Zwischenfrüchten stellt eine sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch sinnvolle Nutzungsmöglichkeit dar und bietet den Bäuerinnen und Bauern in Zeiten hoher Unsicherheit zusätzliche Flexibilität. Darüber hinaus handelt es sich ebenfalls um einen Schritt um die Versorgungssicherheit mit Eiweißpflanzen zu stärken.

„Dies stellt eine sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch sinnvolle Option für die Bäuerinnen und Bauern dar und bietet zusätzliche Flexibilität in Zeiten hoher Unsicherheit. Wir werden nun die nationale Umsetzung dieser Ausnahme vorbereiten, um den Landwirtinnen und Landwirten ehestmöglich Planungssicherheit zu geben“, erklärt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig

Unsere Bäuerinnen und Bauern sind derzeit mit außergewöhnlichen Herausforderungen und sich stark verändernden Rahmenbedingungen in der landwirtschaftlichen Produktion konfrontiert.

HinweisHinweis

Die Biodiversitäts- und Naturschutzflächen des Agrarumweltprogramms (ÖPUL) sind von der Ausnahme nicht betroffen, in Österreich werden weiterhin mit rund 210.000 ha fast 10 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen für die Steigerung der Biodiversität auf freiwilliger Basis bereitgestellt!

Inhalt der Ausnahme

Die Pflicht zur Stilllegung von 4 Prozent der Ackerflächen kann statt der 4 Prozent Stilllegung auch mit stickstoffbindenden Pflanzen (wie Soja, Erbsen) oder Zwischenfrüchten (ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln) erfüllt werden.

In Österreich betrifft die Ausnahme der Bracheflächen rund 10.000 ha.

80 Prozent der Bäuerinnen und Bauern nehmen am Agrarumweltprogramm teil – die Biodiversitäts- und Naturschutzflächen des Agrarumweltprogramms (ÖPUL) im Ausmaß von rd. 210.000 ha sind von der Ausnahme nicht betroffen.

Umweltwirkung der Ausnahme

Lebensräume auf landwirtschaftlichen Flächen werden in Österreich weiterhin umfassend mit einem Anteil von rund 10 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen bereitgestellt, damit wird ein aktiver Beitrag zur Biodiversität geleistet.

Der nun ermöglichte Einsatz von stickstoffbindenden Pflanzen und Zwischenfrüchten bringt eine Reihe von Umweltvorteilen mit sich:

  • Begrenzung der Nährstoffauswaschung durch Begrünung
  • Auflockerung der Fruchtfolge
  • Verringerung des Bedarfs der Stickstoffzufuhr in der Fruchtfolge
  • Beitrag zur Eigenversorgung mit GVO-freiem Eiweiß