Hochwasserschutz

Finanzierungsanträge von Vorhaben aus Bundesmitteln sind von Interessenten bei den Wasserbauabteilungen des Landes einzubringen, welche die Anträge auf Basis des Wasserbautenförderungsgesetzes und der technischen Richtlinien prüft. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.