Hochwasserschutz
Anträge auf Finanzierung von Vorhaben aus Bundesmitteln sind von den Interessenten bei der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) des Landes einzubringen, die die Anträge nach den Bestimmungen des Wasserbautenförderungsgesetztes und den entsprechenden technischen Richtlinien zu prüfen hat. Soweit die Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind, sind die weiteren Veranlassungen zu treffen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.
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Umgang mit Hochwasser
Die Bundeswasserbauverwaltung (BWV) schützt die Bevölkerung vor Hochwasser und verhindert dadurch Sach- und Personenschäden. Ein umfassendes Management von Hochwasserrisiken - das von der Vorsorge bis hin zur Bewältigung von Hochwasserereignissen reicht - steht in unserem Fokus! Bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen kommt dem sensiblen Umgang mit Landschaft und Natur eine große Bedeutung zu. Aber auch die Bevölkerung kann im Rahmen der Eigenvorsorge einen wichtigen Beitrag leisten. -
Richtlinien und Leitfäden
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) wendet jährlich erhebliche Mittel dafür auf, die Hochwassergefahren und die damit verbundenen Schäden so weit wie möglich zu vermindern. Gemeinsam mit den Bundesländern werden Schutzmaßnahmen und Planungen der Gemeinden nach den Bestimmungen des Wasserbautenförderungsgesetzes gefördert. -
Beratung und Informationen
Hochwasser stellt eine Gefahr für unser Hab und Gut und unter Umständen auch für unsere Gesundheit dar. Eine gezielte Vorsorge kann Schäden jedoch drastisch reduzieren und hilft dabei, im Ereignisfall richtig zu handeln. Mit den unterschiedlichen Kartenwerken können Sie herausfinden, ob eine Hochwassergefahr besteht. Die angebotenen Leitfäden unterstützen Sie dabei, vorbeugende Maßnahmen umzusetzen.