Novelle des Forstgesetzes für klimafitte Wälder in Kraft getreten

Waldimpressionen
Foto: BML / Alexander Haiden

Die Novelle des Forstgesetzes ist mit 17. November 2023 in Kraft getreten. Damit wird die nachhaltige Waldbewirtschaftung bundesweit weiterentwickelt und der Weg hin zu klimafitten Wäldern gestärkt.

Forstgesetznovelle

Mit der am 16. November 2023 mit BGBl. I Nr. 144/2023 kundgemachten Forstgesetznovelle wird die nachhaltige Waldbewirtschaftung bundesweit weiterentwickelt. Damit wird der Weg hin zu klimafitten Wäldern gestärkt. Die Novelle beinhaltet verschiede Maßnahmen, die von der Anpassung der Wälder an den Klimawandel, einer bundesweiten Vereinheitlichung des Kostenersatzes zur Waldbrandbekämpfung, einer verstärkt ökologischen Orientierung bis hin zur Modernisierung in der forstlichen Ausbildung reichen.

"Höhere Temperaturen, Schädlinge wie der Borkenkäfer oder Schneebruch üben zunehmend Druck aus. Gleichzeitig spielt der Wald und der Rohstoff Holz eine entscheidende Rolle im Kampf gegen den Klimawandel. Die Bindung von Kohlenstoff sowie Holzprodukte als Ersatz für fossile Rohstoffe tragen maßgeblich zur Reduktion von CO2-Emissionen bei. Mit der Novelle des Forstgesetzes entwickeln wir die nachhaltige Waldbewirtschaftung weiter und stärken den Weg hin zu klimafitten Wäldern. Damit reagieren wir frühzeitig auf die Auswirkungen des Klimawandels und schaffen eine zeitgemäße Grundlage für den Umgang mit unserer wertvollen Ressource Wald. Mit dem bundesweit einheitlichen System zur Abgeltung der Waldbrandbekämpfungskosten stellen wir nun erstmals eine rasche und unbürokratische Abwicklung sicher." (Forstminister Norbert Totschnig)

Ziele und Maßnahmen

  • Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz
  • Kosten zur Waldbrandbekämpfung vereinheitlicht
  • Rechtsgrundlage Wildbach- und Lawinenverbauung
  • Verstärkte ökologische Orientierung
  • Modernisierung der Ausbildung

Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz

Die Zielsetzungen des Forstgesetzes werden vor dem Hintzergrund des Klimawandels weiterentwickelt. Der Bedeutung des Waldes für die Kohlenstoffaufnahme- und Kohlenstoffspeicherung wird dabei Rechnung getragen. Der Baumartenkatalog des Forstgesetzes kann künftig flexibler an geänderte Rahmenbedingungen angepasst werden und Maßnahmen für eine nachhaltige und klimawandelangepasste Waldbewirtschaftung gestärkt werden. Mit der Senkung des Hiebsunreifealters für die Fichte wird die Umwandlung in standortangepasste Mischwälder zusätzlich erleichtert. Auch in der Ausrichtung der forstlichen Förderung und der Aufnahme neuer Fördermaßnahmen werden Akzente gesetzt.

Kosten zur Waldbrandbekämpfung vereinheitlicht

Klimawandelbedingt nimmt die Anzahl der Waldbrände stetig zu und stellt Österreichs Feuerwehren vor enorme Herausforderungen. Um eine rasche und unbürokratische Abgeltung der Waldbrandbekämpfungskosten der Feuerwehren durch den Bund sicherzustellen, werden ein neues, bundesweit einheitliches System von Pauschaltarifen und eine vereinfachte Abwicklung eingeführt.

Rechtsgrundlage Wildbach- und Lawinenverbauung

Der durch die Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung sichergestellte Schutz vor Naturgefahren bedarf einer zeitgemäßen Rechtsgrundlage. Durch die Übernahme wesentlicher Bestimmungen des im Rahmen der Rechtsbereinigung aufgehobenen historischen „Wildbachverbauungsgesetzes“ ins Forstgesetz wird die Rechtskontinuität gewährleistet.

Verstärkte ökologische Orientierung

Entwicklungen auf europäischer und internationaler Ebene erfordern eine verstärkte und zukunftsorientierte Implementierung ökologischer Gesichtspunkte im Forstgesetz. Die Bedeutung des Waldes als Lebensraum wird daher im Rahmen der Wohlfahrtsfunktion des Waldes wie auch in den Zielsetzungen der forstlichen Förderung explizit verankert.

Weiters wird die Anlage von Agroforstflächen (Flächen die sowohl land- als auch forstwirtschaftlich genutzt werden) erleichtert – beispielsweise MehrnutzenheckenDer Götterbaum wird als invasive gebietsfremde Art künftig nicht mehr als forstlicher Bewuchs gelten. In Biotopschutzwäldern wird der Naturschutzbehörde in bestimmten Verwaltungsverfahren ein Anhörungsrecht eingeräumt.

Modernisierung der Ausbildung

Bei der Ausbildung kommt es mit der Einführung des Ethikunterrichts an der Forstfachschule Traunkirchen zu einer Erweiterung des Bildungsangebots. Darüber hinaus wird das Schuleintrittsalter zugunsten durchgehender Bildungswege adaptiert. Mit der Einführung eines Bildungscontrollings an der Forstfachschule wird die Qualität der Ausbildung künftig einem laufenden Monitoring unterzogen, womit eine qualitätsvolle Erfüllung der Aufgaben der Forstfachschule sichergestellt wird.

Weiters wird mit einem neuen Ausbildungsweg zur Forstassistentin bzw. zum Forstassistenten der Nachwuchs an geeigneten Führungskräften für die Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung sichergestellt.

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