Österreich setzt Schutzmechanismen bei agrarischen Exporten aus Ukraine durch

Weizenfeld
Foto: BML / Alexander Haiden

Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine hat die EU-Kommission Zölle und Quoten für bestimmte agrarische Produkte vorübergehend ausgesetzt. Am 31.01.24 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für die weitere Vorgehensweise vorgelegt. Auf Druck Österreichs ist es gelungen, künftig erweiterte Schutzmechanismen für bestimmte Agrarprodukte durchzusetzen.

Seit dem 1. Jänner 2016 gilt ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Ukraine, in dem u.a. Mengenbeschränkungen für bestimmte Agrarprodukte (sog. Zollquoten) und Agrarmarktschutzbestimmungen geregelt werden.

Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine wurden, auf Vorschlag der EU-Kommission, seit Mai 2022 Zölle und Quoten für den Export bestimmter agrarische Produkte in die EU vorübergehend ausgesetzt. Die dafür notwendige Verordnung zu Autonomen Handelsmaßnahmen ist bis auf Weiteres bis 5. Juni 2024 in Kraft.

Am 31.01.2024 legte die EU-Kommission nun einen Vorschlag für die weitere Vorgehensweise vor und schlug dabei eine weitere Verlängerung bis Juni 2025 vor. Außerdem sieht die EU-Kommission nun einen beschleunigten und erweiterten Agrarmarktschutzmechanismus und weiterhin ein regelmäßiges, engmaschiges Agrarmarkt-Monitoring vor. Um die EU-Agrarmärkte vor Marktverwerfungen und Wettbewerbsverzerrungen besser zu schützen, ist es auf Drängen Österreichs, Frankreichs sowie der EU-Anrainerstaaten zur Ukraine gelungen, künftig erweiterte Schutzmechanismen für bestimmte, ganz besonders dem Wettbewerb ausgesetzte, Agrarprodukte durchzusetzen.

Die österreichische Solidarität mit der Ukraine ist ungebrochen. Gleichzeitig sind aufgrund des erhöhten Wettbewerbsdrucks Nachschärfungen bei Agrarmarktschutzmaßnamen im Hinblick auf die Stabilität der EU-Agrarmärkte wichtig. Bundesminister Norbert Totschnig hat sich bereits beim Landwirtschaftsrat im Oktober 2023 sowie in einem Ministerschreiben an die Kommissare für Handel und Landwirtschaft für die Wiedereinführung von Importmengenbeschränkungen (z.B. bilaterale Schutzklauseln bzw. Zollquoten) für bestimmte Agrarprodukte ausgesprochen und ein stärkeres „Sicherheitsnetz“ gefordert. Dieser kontinuierliche Druck hat nun Früchte getragen. Die EU-Kommission wird die Schutzmechanismen für sensible Agrarprodukte wie Geflügel, Eier und Zucker verstärken. Dieses Sicherheitsnetz wird greifen, falls es zu stark überhöhten Importen und Wettbewerbsverzerrungen in der EU kommt. Darüber hinaus muss aus österreichischer Sicht sichergestellt werden, dass ukrainisches Getreide dort ankommt, wo es gebraucht wird: im Nahen Osten, in Afrika und Asien.