Einkommenssicherung

Felder
Foto: BML / Kern Bernhard

Die österreichische und europäische Agrarpolitik zielt auf eine multifunktionale, flächendeckende und nachhaltige Landwirtschaft ab. Dazu braucht es tragfähige landwirtschaftliche Einkommen. Die Direktzahlungen stellen dabei ein unverzichtbares Sicherheitsnetz dar.

Die neue GAP ist verbunden mit einem deutlich höheren Budget für die kernagrarischen Leistungsabgeltungen. Für die Direktzahlungen stehen Österreich jährlich rund 678 Millionen Euro zur Verfügung. Sie stabilisieren die Einkommenslage und ermöglichen Planungssicherheit, insbesondere in Zeiten multipler Krisen.

Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (Basiszahlung)

Mit rund 483 Millionen Euro (71 %) macht die Basiszahlung für Heimgutflächen weiterhin den größten Anteil der Direktzahlungen aus. Die Basiszahlung wird für jede förderfähige Fläche in Form einer einheitlichen Prämie je Hektar gewährt, wobei diese differenziert für Heimgutflächen und Almweideflächen erfolgt:

  • Basiszahlung für Heimgutflächen: rund 208 Euro/Hektar (Acker-, Dauergrünland- und Dauerkulturflächen)
  • Basiszahlung für Almweideflächen: rund 41 Euro/Hektar

Die Basiszahlung je Betrieb ist mit 100.000 Euro begrenzt („Capping“). Mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit verbundene Löhne inklusive zugehöriger Steuern und Sozialabgaben können angerechnet werden. Voraussetzungen ist, dass diese im zuletzt verfügbaren Lohnkonto ausgewiesen sind und die Einhaltung der kollektivvertraglichen Regelungen anhand von Dienstverträgen bzw. -zetteln belegt werden kann.

Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung (Umverteilungszahlung)

In der neuen GAP rückt die gerechtere Verteilung und effektivere Ausrichtung der Direktzahlungen in den Fokus. Die österreichische Landwirtschaft ist mit einer durchschnittlichen Betriebsgröße von 25 Hektar im europäischen Vergleich insgesamt sehr klein strukturiert. Um diese Strukturen weiter zu unterstützen, ist in Österreich eine Umverteilungszahlung in Höhe von 67,8 Millionen Euro vorgesehen. Das entspricht 10 % der Direktzahlungs-Obergrenze. Mit dieser zusätzlichen Zahlung für die ersten 40 Hektar Heimgutfläche (ausgenommen Almweideflächen) werden die kleinstrukturierten bäuerlichen Familienbetriebe noch stärker und gezielter als bisher abgesichert.

Die Umverteilungszahlung wird für alle Betriebe in zwei Stufen gewährt. In der 1. Stufe bis 20 Hektar ist die Prämie doppelt so hoch wie in der 2. Stufe:

  • 1. Stufe: bis 20 Hektar: rund 44 Euro/Hektar
  • 2. Stufe: > 20 bis 40 Hektar: rund 22 Euro/Hektar

Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (Zahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte)

Junglandwirtinnen und Junglandwirte sind die Zukunft der österreichischen Landwirtschaft. Um junge Menschen gezielt bei der erstmaligen Betriebsaufnahme zu unterstützen, fließen in der 1. Säule 14,2 Millionen Euro in eine Zahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte. Das entspricht 2,1 % der Direktzahlungs-Obergrenze (für weitere Informationen siehe Artikel Unterstützung Junglandwirtinnen und Junglandwirte)

Direktzahlungen für die Almwirtschaft

Für Almen sind in der 1. Säule in Summe 30 Millionen Euro vorgesehen: 12 Millionen Euro für die Basiszahlung für Almweideflächen und 18 Millionen Euro für die gekoppelte Almauftriebsprämie für Rinder, Mutterschafe und –ziegen (für weitere Informationen siehe Artikel Unterstützung Almen).

HinweisHinweis

Die ab 2023 geltenden AMA-Merkblätter zu den Direktzahlungen finden Sie unter: Formulare & Merkblätter | AMA - AgrarMarkt Austria