Partnerschaftsvereinbarung - STRAT.AT 2020

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Foto: BML

Die Partnerschaftsvereinbarung, die zwischen Österreich und der Europäischen Kommission abgeschlossen und von dieser am 17. Oktober 2014 genehmigt wurde trägt den Titel „STRAT.AT 2020“

Die Partnerschaftsvereinbarung steht im Zusammenhang mit der „Strategie Europa 2020“ für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, die im Juni 2010 vom Europäischen Rat verabschiedet wurde. In der „Strategie Europa 2020“ schlägt die Kommission 5 messbare Ziele für die EU-Ebene vor, die bis 2020 verwirklicht und in nationale Ziele umgesetzt werden sollen. Die Ziele betreffen die Bereiche Beschäftigung, Forschung und Innovation, Klimaschutz und Energie sowie Bildung und Armutsbekämpfung.

Mit Erlassung der (gemeinsamen) Verordnung Nr. 1303/2013 (Anhang I) wurde ein „gemeinsamer Strategischer Rahmen festgelegt“, der Mechanismen beinhaltet, die der Sicherstellung des Beitrages zur „Strategie Europa 2020“ dienen. Zu diesem Zwecke wurden die Fonds der Kohäsionspolitik und der Meeres- und Fischereipolitik sowie der Fonds für ländliche Entwicklung (ELER) unter einer gemeinsamen Verordnung geregelt, was zu einer Stärkung der Koordination der Fonds untereinander und somit zu einer Steigerung ihrer Effizienz führen soll.

Auf Ebene eines jeden Mitgliedstaates ordnet die Verordnung Nr. 1303/2013 die Erstellung einer Partnerschaftsvereinbarung verpflichtend an, die das Bindeglied zwischen dem EU-Rahmen und den einzelnen nationalen bzw. regionalen Programmen (so auch für das österreichische Programm für ländliche Entwicklung 2014 bis 2020) darstellt. In der Partnerschaftsvereinbarung wurden die nationalen Beiträge zur Erreichung der EU-Ziele anhand konkreter Maßnahmen festgehalten. Die Partnerschaftsvereinbarung soll ein hohes Maß an Abstimmung und Kohärenz der unterschiedlichen Programme sicherstellen. Sie wurde von der ÖROK unter Beteiligung des Bundes, der Länder, des Städte- und Gemeindebundes und der Wirtschafts- und Sozialpartner erstellt.

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