EU will Anforderungen an Bäuerinnen und Bauern vereinfachen

Maschinelle Erbsenernte
Foto: BML / Alexander Haiden

Hohe Betriebsmittelkosten, volatile Märkte, wachsende gesellschaftliche Ansprüche und extreme Wetterbedingungen stellen die Landwirtschaft zunehmend vor große Herausforderungen. Gleichzeitig steigen auf EU-Ebene die bürokratischen Anforderungen immer weiter an. Die EU-Kommission hat nun vorgeschlagen, punktuell einige dieser Anforderungen zu vereinfachen.

Die Bauernproteste in zahlreichen EU-Ländern zeigen eindringlich, dass die kontinuierlich steigenden Anforderungen an die Bäuerinnen und Bauern nur mehr schwer umsetzbar sind. Die EU-Kommission hat daher im Rahmen eines am 15.3.2024 vorgelegten Pakets vorgeschlagen, punktuell einige dieser Anforderungen zu vereinfachen. Diese Vorschläge zielen insbesondere darauf ab, die Kontrollbelastung für die Bäuerinnen und Bauern zu verringern und ihnen mehr Flexibilität bei der Einhaltung bestimmter Auflagen zu bieten.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hat sich im Vorfeld politisch zu den bürokratischen Herausforderungen und dem Regelungsdruck in der Landwirtschaft intensiv eingebracht und wird diese Positionen auch im kommenden Agrarministerrat vertreten. Totschnig betont, dass derzeit durch die Green Deal Agenda nicht die Wirtschaft oder der Klimaschutz, sondern vor allem die Bürokratie wächst. "In Summe sind die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Vereinfachungen positiv, da sie den Bäuerinnen und Bauern zusätzliche Flexibilität geben. Besonders die Erleichterungen bei den Kontrollen für kleine Betriebe sind zu begrüßen", so Totschnig.

Eckpunkte des Vereinfachungspakets

  • Wegfall der Verpflichtung, 4 Prozent der Ackerflächen brach liegen zu lassen; stattdessen sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine Ökoregelung aus Mitteln der Direktzahlungen anzubieten, im Rahmen derer sie für die Anlage der Bracheflächen entschädigt werden.
  • Anstelle einer jahresübergreifenden Fruchtfolgeregelung kann das Ziel der Erhaltung des Bodenpotenzials wie bis 2022 über eine Anbaudiversifizierung erreicht werden.
  • Betriebe unter 10 Hektar sollen künftig von Kontrollen und Sanktionen bei der Konditionalität (Grundanforderungen an die Betriebsführung und GLÖZ-Standards) befreit werden.
  • Zudem wird die Verwaltung der GAP-Strategiepläne erleichtert, indem die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität für Anpassungen haben werden.
  • Österreichs Landwirtschaft bleibt beim Klima- und Umweltschutz weiterhin Spitzenreiter, da die Biodiversitäts- und Naturschutzflächen des Agrarumweltprogramms unverändert weitergeführt werden.