Formulare der Wasserwirtschaft

Die Abwicklungsstelle des Bundes für die Förderungen in der Siedlungswasserwirtschaft, der Gewässerökologie sowie der Schutzwasserwirtschaft ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH. Die zuständige Wasserrechtsbehörde für bestimmte wasserrechtliche Anlagen (wie Donaukraftwerke oder Sperrenbauwerke mit einer Höhe von mehr als 30 Metern) ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.
Die Förderung von Maßnahmen zur kommunalen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Österreich erfolgt von Bundesseite auf Basis des Umweltförderungsgesetzes und der dazu erlassenen Richtlinien.
Die Förderung in der Gewässerökologie gemäß Umweltförderungsgesetz unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Gewässerzustandes zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Auf der Webseite der Kommunalkredit Public Consulting GmbH sind die relevanten Unterlagen zur Förderung abrufbar:
- Kommunale Wasserversorgung
- Kommunale Abwasserbeseitigung
- Gewässerökologie für kommunale Förderungsnehmer
- Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmer
Die Finanzierung von Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements erfolgen auf Basis des Wasserbautenförderungsgesetzes und den dazu erlassen Richtlinien und Durchführungsbestimmungen.
Anträge auf Finanzierung von Vorhaben aus Bundesmitteln sind bei der Bundeswasserbauverwaltung des Landes (Einreichstelle) einzubringen.

Elektronische Kommunikation mit dem BMLRT als Wasserrechtsbehörde
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) ist in seiner Eigenschaft als Wasserrechtsbehörde für bestimmte Wasserkraftanlagen, Hochwasserschutzanlagen und Wasserversorgungsanlagen zuständig (zum Beispiel Donaukraftwerke oder Sperrenbauwerke mit einer Höhe von mehr als 30 Metern).
Auf der Seite Digitales Anbringen für Wasserrecht können Sie beim BMLRT die Unterlagen für wasserrechtliche Verfahren digital einbringen. Bitte beachten Sie, dass das Formular derzeit nur von Unternehmen genutzt werden kann, die im Unternehmensserviceportal (USP) registriert sind.
Dieses Formular ist nur für Verfahren nach dem Wasserrechtsgesetz bestimmt, für die das BMLRT als Wasserrechtsbehörde zuständig ist.
Die Dateivorlage Verzeichnis Verfahrensparteien - Anbringen Wasserrecht verweist auf „Parteien / Fremde Rechte“.
Weiterführende Informationen
- Siedlungswasserwirtschaft Siedlungswasserwirtschaft
- Gewässerökologie Gewässerökologie
- Digitales Anbringen Wasserrecht Digitales Anbringen Wasserrecht