Lebensmittel Nächster Schritt gegen unfaire Geschäftspraktiken gesetzt

Ab-Hof-Gemüseverkauf
Foto: BML / Alexander Haiden

Bundeswettbewerbsbehörde veröffentlicht „Code of Conduct“ und startet Beteiligungsprozess

Unlautere Geschäftspraktiken sind vor allem bei landwirtschaftlichen Produkten und Lebensmitteln ein großes Problem. Dies bestätigt auch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), welche regelmäßig Beschwerden über unfaire Geschäftspraktiken erhält. Daher arbeitet die BWB sehr eng mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) zusammen. „Unfaire Geschäftspraktiken sind oft auf ein wirtschaftliches Ungleichgewicht in der Lebensmittelversorgungskette zurückzuführen. Kleinere landwirtschaftliche Betriebe oder Verarbeiter haben zum Beispiel oft keine Möglichkeit sich gegen große Konzerne aufgrund ihrer Abhängigkeit zu wehren“, so der Generalsekretär des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus Josef Plank. Der sogenannte „Standpunkt zu unternehmerischem Wohlverhalten (Code of Conduct)“ ist seitens des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus ein nächster wichtiger Schritt, um den kleinsten in der Lebensmittelversorgungskette, den bäuerlichen Familienbetrieben und den kleinen verarbeitenden Betrieben zu helfen. Mit dem Whistleblowing System der BWB gibt es die Möglichkeit sich anonym bei der zu melden.

Link zum Whistleblowing System der BWB: www.bwb.gv.at/kartelle_marktmachtmissbrauch/whistleblower_werden

„Standpunkt zu unternehmerischem Wohlverhalten (Code of Conduct)“

Der „Standpunkt zu unternehmerischem Wohlverhalten“ enthält einen Katalog an Geschäftspraktiken, die dem unternehmerischen Wohlverhalten widersprechen bzw. geeignet sind den Wettbewerb zu gefährden. Die Wettbewerbskommission hat als beratendes Organ der BWB empfohlen, einen „Standpunkt zu unternehmerischem Wohlverhalten (Code of Conduct)“ zu erstellen. „Der Code of Conduct soll Unternehmen aber auch landwirtschaftlichen Betrieben dabei helfen, zu erkennen welche Handlungsweisen als fair betrachtet werden und welche nicht. Er kann somit auch eine wertvolle Unterstützung bei der Umsetzung von Compliance Maßnahmen in Unternehmen sein“, so Generaldirektor der BWB, Dr. Theodor Thanner.

Unlautere Geschäftspraktiken als Schwerpunkt der Ratspräsidentschaft

Auf europäischer Ebene ist die Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken ein Schwerpunkt des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus in der österreichischen Ratspräsidentschaft. Die Europäische Kommission hat dazu im Frühjahr einen Richtlinienvorschlag vorgelegt. Ziel des BMNT ist es, bis zum Ende der Ratspräsidentschaft einen Konsens zwischen Mitgliedsstaaten, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission zu erreichen. „Unlautere Geschäftspraktiken sind nicht nur in Österreich ein sehr großes Thema. Gemeinsam mit der Europäischen Kommission arbeiten wir sehr eng an einem Konsens der Mitgliedsstaaten. Wir müssen die Stellung der bäuerlichen Familienbetriebe und die kleinen verarbeitenden Betriebe in der Lebensmittelversorgungskette verbessern. Nur so können wir unsere kleinstrukturierten bäuerlichen Familienbetriebe erhalten und sie in der Wertschöpfungskette stärken. Hier möchten wir gemeinsam mit der BWB Anwalt unserer Bäuerinnen und Bauern sein“, so Josef Plank abschließend.

Die BWB veröffentlichte heute den Entwurf „Standpunkt zu unternehmerischem Wohlverhalten (Code of Conduct)“ zur Konsultation. Unternehmen und Institutionen haben die Möglichkeit bis 27.08.2018 Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sind an die E-Mail-Adresse konsultation@bwb.gv.at zu übermitteln.