Landwirtschaft Köstinger will EU-weites Exportverbot von Schlachtvieh

Landwirtschaftsministerium: Strenge Regeln für Tiertransporte sollen für alle EU-Staaten gelten - Zuständigkeit für Tierschutz liegt beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den vergangenen Tagen veröffentlichte Bilder von qualvollen Tiertransporten haben hierzulande für breites Entsetzen gesorgt – bei den Konsumentinnen und Konsumenten ebenso wie den heimischen Landwirtinnen und Landwirten. Die inhaltliche Zuständigkeit für Tierschutz liegt beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger will ein EU-weites Exportverbot von Schlachtvieh: „Wir brauchen strenge Regeln für alle EU-Staaten sowie ein EU-weites Exportverbot von Schlachtvieh in Drittstaaten.“ Österreich setzt sich auf EU-Ebene schon lange aktiv dafür ein, die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Wohle der Tiere zu verbessern. Bislang konnten dafür leider nicht die notwendigen Mehrheiten gefunden werden.

Im konkreten Fall wurden Tiere von Österreich nach Spanien verkauft, dort gemästet und in den Libanon weiterverkauft. „Österreichische Bäuerinnen und Bauern haben sich an die geltenden Vorschriften gehalten und dürfen nicht für die Transportbedingungen von Spanien in den Libanon verantwortlich gemacht werden“, betont Köstinger. National strengere Gesetze würden nur innerösterreichische Transporte treffen. Die Obergrenze bei Schlachttiertransporten innerhalb Österreichs liegt grundsätzlich bei viereinhalb Stunden. EU-weit ist sie mit acht Stunden deutlich höher angesetzt.