3. Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan und 2. Hochwasserrisikomanagementplan veröffentlicht

Gewässer
Foto: BML / Alexander Haiden

Mit der Veröffentlichung des 3. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (NGP 2021) und des 2. Hochwasserrisikomanagementplans (RMP 2021) werden weitere wichtige Schritte zur Verbesserung des Zustands unserer Gewässer, zur nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen und zur Verringerung des Hochwasserrisikos gesetzt.

Das Bundesministerium hat, um die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrichtlinie verwirklichen zu können, alle sechs Jahre einen Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) und einen Hochwasserrisikomanagementplan (RMP) zu erstellen. Die Planung zur Minderung des Hochwasserrisikos erfolgt in Abstimmung mit den Zielen des Gewässerbewirtschaftungsplans und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachabteilungen der Bundesländer.  

Als Schwerpunkte sind die Gewässerrenaturierung und der Schutz des Grundwassers als Trinkwasserressource im NGP 2021 verankert, hochwasserbedingte nachteilige Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten sollen mit dem RMP 2021 reduziert werden.

Um die vorgegebenen Ziele zu erreichen, ist die Öffentlichkeitsbeteiligung ein wichtiges Instrument im Umsetzungsprozess. Die zahlreich eingegangenen Stellungnahmen sind in die Fertigstellung des Bewirtschaftungsplans und des Risikomanagementplans eingeflossen. Mit der Veröffentlichung der beiden Pläne wird nun der eingeschlagene Weg, um den Zustand der Gewässer zu verbessern, die nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen zu fördern und das Hochwasserrisiko zu reduzieren, weiter fortgesetzt.

Alle relevanten Fachinformationen zu den Plänen können im Wasserinformationssystem-Austria (WISA) in den Bereichen Gewässerbewirtschaftungsplan und Hochwasserrisiko abgerufen werden. Die veröffentlichten Pläne haben Gültigkeit für den Umsetzungszeitraum 2022 - 2027.

3. Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan

Der vorliegende 3. Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan zeigt, aufbauend auf den ersten beiden Planungen, mit welchen Maßnahmen eine weitere Reduktion der Belastungen der Gewässer erzielt und ein Schutz vor künftigen Beeinträchtigungen gewährleistet werden kann.

Ein besonderer Fokus wird auf Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässer als Lebensraums gelegt. Gemeinsam mit den Bundesländern wurden Gewässerabschnitte mit einer Gesamtlänge von ca. 1.000 km festgelegt, an denen in den nächsten Jahren schwerpunktmäßig Gewässerrenaturierungen geplant und umgesetzt werden sollen. Für diese Investitionen stehen für Gemeinden, Wasserverbände und Unternehmen jedenfalls 200 Mio. Euro als neue Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Als weiteren Schwerpunkt enthält der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan ein Maßnahmenpaket zum Schutz des Grundwassers als Trinkwasserressource. Im Zuge der Programmentwicklung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik werden Maßnahmen im Bereich der ländlichen Entwicklung weiterentwickelt und teilweise neu konzipiert. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Überarbeitung des Nitrat Aktionsprogramms. Dabei wird ein besonderer Fokus auf die Gebiete mit erhöhten Nitratkonzentrationen im Grundwasser gerichtet.

2. Hochwasserrisikomanagementplan

Hochwasserereignisse haben in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass technische Schutzmaßnahmen an ihre Grenzen stoßen. Es bedarf daher einer umfassenden Planung unter Berücksichtigung aller relevanten Fachbereiche, um auch das Hochwasserrisiko als Ganzes zu managen. Der vorliegende Hochwasserrisikomanagementplan zeigt mögliche Hochwassergefährdungen auf und definiert geeignete Maßnahmen zu deren Minderung.

Maßnahmen der Raumordnung, der Bauordnung, des Katastrophenschutzes und vor allem auch der Bewusstseinsbildung werden dabei in ein wirksames Hochwasserrisikomanagement einbezogen.

Die Ausweisung von Gebieten mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko und die Ausarbeitung von einheitlichen Gefahren- und Risikokarten dienten als wesentliche Grundlage zur Erstellung des Hochwasserrisikomanagementplans und des darin enthaltenen Maßnahmenprogramms.

Im Sinne eines integralen Planungsansatzes erfolgt in den beiden Plänen eine Abstimmung der Umweltziele nach EU-Wasserrahmenrichtlinie mit den Vorgaben der EU-Hochwasserrichtlinie sowie die Berücksichtigung möglicher Auswirkungen des Klimawandels auf die Gewässer.