Öffentlichkeitsbeteiligung Hochwasserrisikomanagementplan RMP2021

Luftaufnahme von Altenmarkt
Foto: Air-Media Altenmarkt

Hochwasserereignisse haben in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass technische Schutzmaßnahmen an ihre Grenzen stoßen, wie zum Beispiel entlang der Donau 2002 und 2013. Gefahren durch Hochwasser müssen mit einer umfassenden Herangehensweise behandelt werden.

Der vorliegende Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans zeigt mögliche Hochwassergefährdungen auf und definiert geeignete Maßnahmen zu deren Minderung.

Neben dem technischen Hochwasserschutz müssen auch andere, relevante Sektoren sowie deren Planungen und Maßnahmen (wie Raumordnung, Bauordnung, Katastrophenschutz, Land- und Forstwirtschaft, Ökologie, Naturschutz oder Bewusstseinsbildung) berücksichtigt werden. Durch die gemeinsame und abgestimmte Vorgehensweise soll eine Reduktion bestehender Risiken sowie eine Vermeidung neuer Risiken erreicht werden.

Ebenso ist die Öffentlichkeit, Interessensvertretungen sowie lokale Akteurinnen und Akteure in ein wirksames Hochwasserrisikomanagement bestmöglich einzubeziehen. Daher besteht im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nunmehr die Möglichkeit zum vorliegenden Entwurf des zweiten Hochwasserrisikomanagementplans (RMP2021) eine Stellungnahme abzugeben. Der Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans mit der Gültigkeit bis 2027, der für 6 Monate zur Stellungnahme aufliegt, ist Grundlage für diesen Beteiligungsprozess. Nutzen Sie die Gelegenheit, informieren Sie sich über die Situation und die geplanten Maßnahmen zur Risikoreduktion in Ihrem Umfeld und teilen Sie uns Ihre Anmerkungen mit.

Überblick über den RMP2021

Der vorliegende Entwurf des zweiten nationalen Hochwasserrisikomanagementplans RMP2021 wurde entsprechende den Vorgaben der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EU-Hochwasserrichtlinie) erstellt. Die Richtlinie wurde im Wasserrechtsgesetz (WRG 1959) umgesetzt und sieht drei Arbeitsschritte vor:

  1. Durchführung einer vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos
  2. Erstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten
  3. Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementplans

Im ersten Arbeitsschritt wurden, ausgehend vom gesamten Bundesgebiet, Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko („Risikogebiete“) auf Basis einer vorläufigen Risikobewertung ausgewiesen. Insbesondere Gemeinden mit mehr als 500 potentiell von Hochwasser Betroffenen werden als signifikant festgelegt. In Österreich wurden 416 Risikogebiete (Anlage 3) ausgewiesen, die entlang von 3.000 Flusskilometern verlaufen und 772 Gemeinden beziehungsweise Wiener Gemeindebezirke umfassen (Kapitel 3.1-3.3). Hochwasser in Gebieten, die nicht das Signifikanzkriterium erreichen, werden über regionale und lokale Planungsinstrumente bewertet und sind nicht Bestandteil des nationalen Hochwasserrisikomanagementplans.

Als zweiter Arbeitsschritt wurden für die 416 Risikogebiete (aber auch darüber hinaus gehend) Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt (Kapitel 3.4-3.5). Die Karten beziehen sich auf Hochwasserereignisse mit unterschiedlichen Auftretenswahrscheinlichkeiten (30, 100 und 300-jährliches Hochwasser) und weisen Überflutungsflächen, Wassertiefen, Fließgeschwindigkeiten sowie die betroffenen Gebäude, Landnutzung und kritische Infrastruktur aus. Die Karten bilden eine wesentliche Grundlage für die Erstellung des Hochwasserrisikomanagementplans (RMP2021).

Der dritte Arbeitsschritt, der Hochwasserrisikomanagementplan und die darin enthaltenen Maßnahmenprogramme für die einzelnen Risikogebiete, haben gemäß Wasserrechtsgesetz Maßnahmen zur Erreichung der angemessenen Ziele für das Hochwasserrisikomanagement (siehe Kapitel 4) zu enthalten. Die Maßnahmen umfassen sowohl bauliche Maßnahmen, wie Hochwasserschutzdämme und Rückhaltebecken, aber in vielen Bereichen auch nicht-bauliche Maßnahmen der Planung (Raumordnung, Bauordnung, Katastrophenschutz), Bewirtschaftung (Land- und Forstwirtschaft) und die Bewusstseinsbildung. Der Hochwasserrisikomanagementplan beschreibt diese Maßnahmen, erläutert den Prozess zur Umsetzung und gibt Handlungsempfehlungen. Eine Budgetplanung zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen findet im Rahmen des Hochwasserrisikomanagementplans nicht statt.

Alle drei Arbeitsschritte sind im sechs Jahreszyklus zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, um Erfahrungswerte, veränderte Rahmenbedingungen und neue Datengrundlagen im Gesamtprozess berücksichtigen zu können. Aus diesem Grund kann es auch zu Änderungen in der Risikogebietskulisse gegenüber dem letzten RMP kommen.

Der nationale Hochwasserrisikomanagementplan ist ein strategisches, übergeordnetes Planungsinstrument, das mit jenen Verwaltungsbereichen und Interessensvertretungen, die für das Hochwasserrisikomanagement verantwortlich sind, abgestimmt ist. Die Erstellung findet in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern als für die regionale Wasserwirtschaft zuständige Stelle sowie in Kooperation mit anderen beteiligten Stellen des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, insbesondere dem Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) betreffend den Wildbächen, dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) betreffend den Bundeswasserstraßen und dem Bundesministerium für Inneres (BMI) betreffend dem Katastrophenschutz, statt.

Evaluierung des RMP2015

Die Evaluierung des Maßnahmenprogramms des RMP2015 (Kapitel 6) und darauf aufbauend die Entwicklung des Maßnahmenprogramms RMP2021, das bis 2027 umzusetzen ist, war eine der zentralen Aufgaben des Planungsprozesses. Die Evaluierung zeigt, dass die teils ambitionierten Zielsetzungen erfüllt wurden und gegebenenfalls auf Grund geänderter Rahmenbedingungen und Prioritätensetzungen laufend adaptiert wurden.

Der Hochwasserrisikomanagementplan fasst somit alle Aktivitäten des vorangegangenen Umsetzungszyklus zusammen, erstellt eine vorausschauende Planung für den kommenden Zyklus (2022-2027) und zeigt gleichzeitig Optionen auf, um das Hochwasserrisiko aber insbesondere auch das Restrisiko im Überlastfall oder Versagensfall zu mindern. Der RMP2021 verweist dabei auf relevante Planungs- und Umsetzungsprozesse, ersetzt diese jedoch nicht.

Abstimmungsprozess zum RMP2021

Seitens des Bundesministerium erfolgte eine intensive Abstimmung auf Ebene der Bundesländer insbesondere mit den in die Kompetenz der Länder fallenden Bereichen Raumordnung, Raumplanung, Bauordnung, Bautechnikrecht, Katastrophenschutz und Naturschutz. Grenzüberschreitende Aspekte wurden im Rahmen der bilateralen Grenzgewässerkommissionen sowie der internationalen Gewässerschutzkommissionen abgestimmt.

Maßnahmen im RMP2021

Im RMP2021 werden alle Möglichkeiten im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements, auch außerhalb der Zuständigkeit des Bundesminsiterium, dargestellt. Die Planungen und Maßnahmen beziehen sich insbesondere auf die Sektoren Wasserbau, Wasserwirtschaft, Wildbachverbauung, Raumordnung, Bauordnung, Katastrophenschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Ökologie, Naturschutz und Bewusstseinsbildung. Die Fokussierung der Planungs- und Umsetzungsschwerpunkte auf Ebene der Risikogebiete soll jedoch nicht den Blick darauf verstellen, dass viele der im Maßnahmenprogramm angesprochenen Maßnahmen bundesweit oder landesweit gelten. So ist beispielsweise die Erstellung von Gefahrenzonenplanungen nicht auf Risikogebiete begrenzt, sie ist jedoch in diesen prioritär eingestuften Gebieten in jedem Fall zu erstellen.

Im Sinne eines integralen Planungsansatzes sind sowohl die Abstimmung mit den Umweltzielen nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (Kapitel 8) als auch die Berücksichtigung möglicher Auswirkungen des Klimawandels in der EU-Hochwasserrichtlinie gefordert.

Maßnahmen außerhalb der Risikogebiete bzw. Maßnahmen ohne Wirkung auf diese sind nicht Gegenstand des Maßnahmenprogramms und werden vorwiegend über einzugsgebietsbezogene Planungen (z.B. Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzepte GE-RM) erfasst und bewertet. Sie können im Rahmen der Finanzierungen gemäß Wasserbautenförderungsgesetz über die Bauprogramme der Länder abgewickelt, aber auch im Rahmen des Programmes der Ländlichen Entwicklung, des Umweltförderungsgesetzes etc. umgesetzt werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeit sowie alle interessierten Stellen werden nun zur Beteiligung an diesem Planungsprozess eingeladen. Der Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans (RMP2021), der für 6 Monate zur Stellungnahme aufliegt, ist Grundlage dieses Prozesses. Die Darstellung aller 416 Risikogebiete, sowie die dafür erstellten Gefahren- und Risikokarten finden Sie in Form eines Online Kartenwerks (Link 1 und Link 2). Den Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans finden Sie unter den unten angeführten Links. Der Entwurf besteht aus dem Hauptdokument (RMP2021) sowie einem Anlagen Teil (RMP2021_Anlagen), welcher die detaillierten Maßnahmenprogramme aller Risikogebiete beinhaltet. Zur besseren Übersicht wurden die Maßnahmenprogramme zusätzlich als Faktenblätter aufbereitet. Diese stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung

Grundlagen des RMP2021

Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos

https://maps.wisa.bmlrt.gv.at/vorlaeufige-risikobewertung-2018

Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten

https://maps.wisa.bmlrt.gv.at/gefahren-und-risikokarten-zweiter-zyklus

Nutzen Sie die Gelegenheit, informieren Sie sich über die Situation in den 416 Risikogebieten und die geplanten Maßnahmen zur Risikoreduktion an unseren Gewässern und teilen Sie uns Ihre Anmerkungen mit.

Wir laden Sie ein, speziell zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen:

  • Ist die Umsetzung der EUHochwasserrichtlinie für Sie nachvollziehbar?
  • Wurden die Unterlagen und Karten verständlich aufbereitet?
  • Welche Maßnahmen erachten Sie als besonders wichtig und notwendig?
  • Haben Sie Anmerkungen zu einem bestimmten Risikogebiet (APSFR)?

Ihre Stellungnahme richten Sie im Zeitraum von 22.12.2020 bis 22.06.2021 bitte in schriftlicher Form an das

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Sektion I - Wasserwirtschaft
Stubenring 1, 1010 Wien

oder per E-Mail an: hochwasserrichtlinie@bmlrt.gv.at

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden auf WISA veröffentlicht (§55 m WRG) und für die Dauer des Planungszyklus bis 22.12.2027 gespeichert. Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (in Österreich ist dies die Österreichische Datenschutzbehörde; www.dsb.gv.at).

Stellungnahmen, grenzüberschreitende Konsultationen sowie Planungsgrundlagen einschließlich des Umweltberichts werden bei der Ausarbeitung und vor der Veröffentlichung des RMP2021 am 22.12.2021 berücksichtigt. Nach Fertigstellung des RMP2021 wird dieser an die Europäische Kommission berichtet.

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