Urangehalte im Grundwasser - Bericht und Karte

Gewässer
Foto: BML / Alexander Haiden

Die Einführung eines Grenzwertes für Uran im Trinkwasser ab 2012 mit 15 μg pro Liter dient dem vorsorgenden Gesundheitsschutz (Trinkwasserversorgung).

2013 wurden erstmalig an allen Grundwassermessstellen des österreichweiten Überwachungsmessnetzes in Umsetzung der Gewässerzustandsüberwachungs-Verordnung (GZÜV) Urankonzentrationen erhoben.

Im Fokus stehen dabei jene Messstellen, deren Urangehalte über 15 μg/L liegen und die sich nicht unmittelbar als geogen bedingt auf den geologischen Untergrund zurückführen lassen. Das Umweltbundesamt hat die Ergebnisse in einem aktuellen Bericht zusammengefasst und eine Überblickskarte erstellt:

Der gemessene Uran-Mittelwert beträgt rund 2,0 μg Uran pro Liter für oberflächennahe Grundwässer und 1,7 μg Uran pro Liter für die untersuchten Triefengrundwässer.

Urankonzentrationen über 15 μg/L treten sehr selten auf, d.h., bei lediglich 1,7 % der oberflächennahen Messstellen. Der Parameterwert der Trinkwasserverordnung wurde bei den Tiefengrundwässern nur einmal überschritten. Die maximal gemessene Urankonzentration von ca. 220 μg/L bei einem oberflächennahen  Grundwasserkörper stellt eine Ausnahme dar.

Fazit

Die Ergebnisse des GZÜV-Sondermessprogrammes zeigen, dass gemäß derzeitigem Kenntnisstand in Österreich keine nennenswerte großflächige Beeinträchtigung der Grundwasserqualität aufgrund von Uran vorliegt. Überschreitungen des Parameterwertes der Trinkwasserverordnung sind im Wesentlichen auf Einzelfälle beschränkt! Lediglich im Osten Österreichs gibt es regional eine Häufungen der Urangehalte über 15 μg/L. In einigen Regionen Österreichs können diese aufgrund des geologischen Untergrundes geogen bedingt sein. Die Kenntnis, welche anderen Ursachen - wie beispielsweise anthropogene Aktivitäten - zu höheren Urangehalten im Grundwasser führen können, spielt jedoch im Hinblick auf die Umsetzung allfälliger Sanierungsmaßnahmen eine bedeutende Rolle.

Weitere Untersuchungen sowohl hydrochemischer als auch mineralogischer Art an Grundwässern und Gesteinen sind hier entsprechend den Ausführungen im Kapitel „Empfehlungen“ nötig. Ab 2015 werden deshalb auch an allen Grundwassermessstellen der GZÜV zumindest einmal jährlich periodische Untersuchungen auf Uran durchgeführt.

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