Qualität der europäischen Badegewässer 2020 - Bericht der EU-Kommission

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In der Badesaison 2020 wurden in Österreich 261 Badegewässerstellen untersucht. Alle Badestellen halten die strengen Qualitätsvorgaben der EUein, wobei 255 Stellen (97,7%) sogar als „ausgezeichnet“ eingestuft worden sind. In der Badesaison 2019 betrug der Wert 98,5% und im Jahr davor 97,3%.

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255 Stellen (97,7%) sind als „ausgezeichnet“ bewertet, fünf Stellen (1,9%) sind als „gut“ eingestuft. Eine Badestelle (0,4%) konnte aufgrund einer noch zu kurzen Datenreihe noch nicht bewertet werden. Das bedeutet, dass bei allen in Österreich untersuchten Badestellen die strengen Vorgaben der EU-Badegewässer-Richtlinie eingehalten werden. Die im Jahr 2020 in Österreich untersuchten 261 Badestellen teilen sich wie folgt auf die Bundesländer auf: Burgenland 20, Kärnten 32, Niederösterreich 28, Oberösterreich 43, Salzburg 37, Steiermark 33, Tirol 35, Vorarlberg 16, Wien 17.

Auf Grund dieses Ergebnisses liegt Österreich mit dem Anteil an „ausgezeichneten“ Stellen im Ranking von insgesamt 30 erfassten Ländern so wie im Vorjahr hinter Zypern auf Platz 2. Im Jahr davor lag Österreich auf dem 3. Platz. Damit ist Österreich das mit Abstand am besten gereihte Land, dessen Badegewässerstellen ausschließlich an Binnengewässern liegen. Neben den 27 EU-Mitgliedsstaaten wurde auch die Badewasserqualität des Vereinigten Königreichs, der Schweiz und von Albanien nach denselben Qualitätsanforderungen bewertet. Insgesamt wurden 22.276 Stellen in diesen 30 Ländern untersucht. Der für Europa errechnete Durchschnittswert des Anteils von Badegewässerstellen, deren Qualität mit „ausgezeichnet“ bewertet wurde, liegt bei 82,8 %.  

Die Auswertung der Ergebnisse zur Badewasserqualität erfolgt seit 2013 nach angepassten Qualitätsparametern und nach einem adaptieren Auswertemodus:

  • Zur Bewertung werden die zwei Hygieneparameter „E. coli“ und „Intestinale Enterokokken“ herangezogen.
  • Die jährliche Bewertung der Badewasserqualität erfolgt auf Grundlage der Daten der letzten vier Badesaisonen.
  • Die Qualitätseinstufungen beruhen auf den vier Stufen „ausgezeichnet“, „gut“, „ausreichend“ und „mangelhaft“.

Die Rechtsbasis für die europaweiten Erhebungen, deren Ergebnisse jährlich zu Sommerbeginn durch die EU-Kommission veröffentlicht werden, bildet die Richtlinie 2006/7/EGüber die „Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung“.

Die Umsetzung der Badegewässer-RL liegt in Österreich in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

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