Wr. Bewilligungsverhandlung-24.05.2022, Vermuntwerk, Sedimentmanagement und Speicherentleerung 2024

Kundmachung der wasserrechtlichen Bewilligungsverhandlung am 24. Mai 2022, betreffend illwerke vkw AG, Vermuntwerk, Sedimentmanagement und Speicherentleerung 2024

Kundmachung

(Anberaumung einer wasserrechtlichen Bewilligungsverhandlung)

Die illwerke vkw AG., 6900 Bregenz, hat mit Eingabe vom 7. Mai 2021 einen Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung unter Vorlage eines Projektes zur Umsetzung von verschiedenen Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten beim Kraftwerk Vermunt, WBBZ 1455, sowie Entfernung von Sedimenten im Stauwurzelbereich und im Einlaufbereich des Grundablasses bzw. Umlaufstollens aus dem Vermuntspeicher und einer Speicherentleerung im Jahre 2024 gestellt.

Die beantragten Maßnahmen sind wegen möglicher nachteiliger Einwirkungen auf die Gewässer der Ill, des Alpenrheins und des Bodensees sowie auf Unterlieger und andere Wasserberechtigte gemäß §§ 32, 50 WRG 1959 wasserrechtlich bewilligungspflichtig.

Zur Behandlung des Antrages beraumt die Bundesministerin gemäß den §§ 9 ff, 21 Abs. 3, 32 ff, 50 Abs. 8, 60 ff, 100 Abs. 1 lit. d, 107, 111, 112, 117, und 118 WRG 1959 i.d.F. sowie §§ 40-44 AVG eine öffentliche mündliche Verhandlung

für Dienstag, den 24. Mai 2022

an.

Diese beginnt um 09:30 Uhr im Vallülasaal Partenen, Silvretta Straße 3, 6794 Partenen und wird erforderlichenfalls am Mittwoch, den 25. Mai 2022, fortgesetzt.

Beschreibung des Vorhabens:

•     Mechanische Entnahme von Sedimenten im Stauwurzelbereich des Speichers mittels Baggerung und Verbringung der Sedimente auf Manipulationsflächen zur Entwässerung bevor das Material nach ausreichender Trocknung mit LKW abtransportiert wird. Diese Arbeiten sollen im Zeitraum 2022-2023 durchgeführt werden.

•     Saugbaggerungen und Transport der Sedimente – vorrangig aus dem mittleren Speicherbereich- vor die Einlaufbereiche von Grundablass und Umlaufstollen, von wo sie dann weiter über die vorgenannten Betriebseinrichtungen in die Ill transportiert werden sollen bzw. alternativ durch Transport mittels Rohrleitung über die Sperrenhochwasserentlastung ins Unterwasser.

Zweck dieser Maßnahmen ist neben der generellen Verringerung der seit Betriebsbeginn kontinuierlich angestiegen Speicherverlandung und Vorbereitung der Speicherentleerung auch die Herstellung einer Tiefenrinne in Bereich des ehemaligen Bachbettes der Ill um eine unerwünschte Sedimentverfrachtung zu verhindern. Diese Arbeiten sollen im Zeitraum 2022-2024 durchgeführt werden.

•     Eine Speicherentleerung ist für den Zeitraum Anfang August bis Ende Dezember 2024 projektiert, einschließlich der umfangreichen Instandhaltungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen des Grundablasses und des Umlaufstollens, der Sanierung des Einlaufturmes des Triebwasserweges und der Errichtung von Verformungs- und Verschiebungsmesseinrichtungen in der Staumauer.

Die letzte Totalentleerung fand 2010 statt. Mit Anfang August 2024 soll der Speicher Vermunt mittels Triebwasserweg des Vermuntwerkes bis Absenkziel (1719,00 müAP) abgefahren werden. Darunter erfolgt die weitere Entleerung mittels reduziertem Turbinenbetrieb des Vermuntwerkes bis auf Höhe der Sohle des Einlaufbauwerkes TWW (1714,40 müAP). Von diesem Niveau aus wird die „Restentleerung“ des Speichers mittels Umlaufstollen und Grundablass erfolgen, bis ein freier Durchfluss durch den Grundablass besteht. Während der Absenkphase und speziell in den Phasen vor Erreichen des freien Durchflusses wird mittels Baugeräte-Einsatz versucht, die durch die Saugbaggerung hergestellte Tiefenrinne entsprechend zu stabilisieren. Dazu sollen im Vorfeld die bestehenden Baustraßen im Speicher durch Aufbringen von grobkörnigem Material befahrbar gemacht werden.

Eine ausführliche und detaillierte Beschreibung des Projektes ist den Einreichunterlagen zu entnehmen.

Es ist von der Bundesministerin das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren durchzuführen.

Zeit und Ort der Einsichtnahme

Die Projektsunterlagen liegen zur Einsichtnahme während der Amtsstunden bei nachstehenden Stellen bis einschließlich 20. Mai 2022 auf:

•     Bundesministerium, Abteilung Wasserrechtlicher Vollzug, Stubenring 12, 3. Stock, Zimmer 319, 1010 Wien

•     Gemeindeamt Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn

•     illwerke vkw AG, Zentrum Montafon, Anton-Ammann-Straße 12, 6773 Vandans

Hinweis:

Die Anberaumung der Verhandlung erfolgt durch die persönliche Verständigung der am Verfahren Beteiligten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandlung – abgesehen von der persönlichen Verständigung – durch Anschlag in den vom Projekt berührten Gemeinden und Bezirksverwaltungsbehörden sowie beim Amt der Vorarlberger Landesregierung kundgemacht wird.

Zusätzlich zu dieser Bekanntmachung und der persönlichen Verständigung der bekannten Beteiligten wird die Verhandlung durch Verlautbarung auf der virtuellen Amtstafel des Bundesministeriums kundgemacht.

Sie können zur Verhandlung persönlich erscheinen oder an Ihrer Stelle eine/n Bevollmächtigte/n entsenden. Sie können auch gemeinsam mit Ihrer/Ihrem Bevollmächtigten kommen. Die/Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.

Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

•     wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person – z.B. einem Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder – vertreten lassen,

•     wenn der Bevollmächtigte seine Vertretungsbefugnis durch eine Bürgerkarte nachweist,

•     wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,

•     wenn Sie gemeinsam mit Ihrer/Ihrem Bevollmächtigten kommen.

Bitte bringen Sie zur Verhandlung diese Kundmachung mit oder veranlassen Sie, dass Ihre/Ihr Bevollmächtigte/r diese mitbringt.

Als Partei beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand der Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde bekanntgeben oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren.

Eine Person, die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes, unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehenes trifft, kann binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Behörde Einwendungen erheben.

Sollten Sie gegen die Erteilung der beantragten Bewilligung keine Einwendungen erheben wollen, ist Ihre Teilnahme an der Verhandlung nicht erforderlich.

Hinweis COVID 19 Maßnahmen:

Eine Teilnahme an der Verhandlung ist nur für zweimalig oder dreimalig Geimpfte oder für Genesene zulässig. Andernfalls sind Erklärungen schriftlich bei der Behörde einzureichen.

Den Anweisungen des Verhandlungsleiters ist unbedingt Folge zu leisten.

Halten Sie gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einen Abstand von mindestens zwei Metern und tragen Sie bereits beim Betreten von Räumlichkeiten am Ort der Verhandlung eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung (FFP2-Maske).

Personen, die keine FFP-2-Maske tragen, können von der Verhandlung ausgeschlossen werden.

Kundmachung