Abwasseremissionsverordnung Erfrischungsgetränke und Getränkeabfüllung

Birnensaft
Foto: BML / AMA-Bioarchiv/Masannek

Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Herstellung von Erfrischungsgetränken und der Getränkeabfüllung eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.

Die Methodenvorschriften dieser Verordnung wurden gemeinsam mit den Methodenvorschriften anderer zahlreicher Verordnungen in der Methodenverordnung Wasser, BGBl. II Nr. 129/2019 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 133/2019, zusammengefasst.

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