Abwasseremissionsverordnung Erdölverarbeitung

Raffinerie Schwechat
Foto: BML / Rita Senftner

Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Erdölverarbeitung eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.

Die Veröffentlichung der BVT-Schlussfolgerungen über Industrieemissionen in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas (BAT conclusions on industrial emissions, for the refining of mineral oil and gas) erfolgte mit Durchführungsbeschluss der Kommission vom 9.10.2014 (ABl. L 307 vom 28.10.2014, S. 38). Durch die mit BGBl. II Nr. 275/2018 kundgemachte Novellierung wurden die nationalen Regelungen an die BVT-Schlussfolgerungen angepasst und fand damit auch eine Aktualisierung des Standes der Technik statt.

Die Methodenvorschriften dieser Verordnung wurden gemeinsam mit den Methodenvorschriften anderer zahlreicher Verordnungen in der Methodenverordnung Wasser, BGBl. II Nr. 129/2019 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 133/2019, zusammengefasst.

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