Methodenverordnung Wasser und Methodenanpassungsverordnung Wasser

Kläranlage - Probenüberprüfung
Foto: BML / Alexander Haiden

Vorgaben von Methodenvorschriften zur Bestimmung wasser- bzw. abwasserrelevanter Eigenschaften und Parameter

Methodenverordnung Wasser – MVW

In der am 24. Mai 2019 in Kraft getretenen Methodenverordnung Wasser – MVW, BGBl. II Nr. 129/2019 in der Fassung BGBl. II Nr. 133/2019, werden die in zahlreichen auf dem Wasserrechtsgesetz 1959 basierenden Verordnungen (teilweise aktualisierungsbedürftigen) Methodenvorschriften für die Probenahme, Probebehandlung, soweit erforderlich Abwassermengenmessung, Analyse, Qualitätssicherung und weitere Methoden

festgelegt und zentral zusammengefasst.

Es wurden auch als gleichwertig einzustufende Analyseverfahren für einen Parameter in die Verordnung aufgenommen, was zu einer Reduktion des Nachweisaufwandes für die Gleichwertigkeit von Analyseverfahren führt.

Methodenanpassungsverordnung Wasser

Gleichzeitig mit der Methodenverordnung Wasser wurde die Sammelnovelle Methodenanpassungsverordnung Wasser, BGBl. II Nr. 128/2019, zu den bereits bestehenden und durch die zusammenzuführenden Methodenvorschriften zu ändernden Verordnungen kundgemacht. Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen der alten Verweise in den betreffenden Verordnungen.

Novelle zur Methodenverordnung Wasser

Mit der Novelle der Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung und der Indirekteinleiterverordnung, BGBl. II Nr. 332/2019, wurde der Stand der Technik im Bereich von Schwerkraft-Fettabscheidern aktualisiert. Wasserrechtlich nicht bewilligungspflichtigen Indirekteinleitungen von Gastronomieabwässern, für die Schwerkraft-Fettabscheider den Stand der Technik darstellen, wird eine erleichterte Überwachung in der IEV ermöglicht. Dementsprechend waren auch Anpassungen in der Methodenverordnung Wasser erforderlich.

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