Donaudeklaration

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Foto: ICPDR

Die Donaudeklaration 2016 setzt Rahmen für die Verbesserung der Gewässer und zum Schutz vor Hochwasser im Donauraum.

Die Donaudeklaration wurde im Rahmen der in Wien am 9. Februar 2016 stattgefundenen Donaukonferenz verabschiedet.

19 Staaten teilen sich das Einzugsgebiet der Donau. Damit ist die Donau das „internationalste Flusseinzugsgebiet“ der Erde. Die Internationale Kommission zum Schutz der Donau mit Sitz in Wien wird weltweit als das Musterbeispiel für eine erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit gehandelt.

Mit der Donaudeklaration 2016  werden die bisher erzielten Erfolge gewürdigt, konkrete Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Gewässer des Donauraums sowie zum Schutz vor Hochwässer aufgezeigt und die weitere Vorgangsweise bis zum Jahr 2021 politisch abgestimmt und bekräftigt . Die Vertragsstaaten der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau haben sich mit der Donaudeklaration 2016 verpflichtet, die im Donaubewirtschaftungsplan sowie die im Donauhochwasserrisikomanagementplan der Donauschutzkommission sowie die in den ergänzenden nationalen Managementplänen angeführten Maßnahmen umzusetzen. Damit sollen Verschmutzungen weiter verringert werden, die Donau und ihre Nebenflüsse für Fische wieder durchgängig gemacht werden und das Hochwasserrisiko reduziert werden.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Internationalen Kommission zur Schutz der Donau sowie der EU Donauraumstrategie. 

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