Internationale Wasserwirtschaft - Multilaterale und Bilaterale Zusammenarbeit mit den Nachbarn

Donau bei Weißenkirchen
Foto: BML / Alexander Haiden

Österreich beteiligt sich an den Flussgebietskommissionen für die Donau, den Rhein und die Elbe und hat mit seinen Nachbarstaaten bilaterale Gewässerverträge abgeschlossen.

Die Arbeiten der Gewässerkommissionen koordiniert die grenzüberschreitenden wasserwirtschaftlichen Beziehungen. Sofern nicht gesondert angeführt, liegt die österreichische Delegationsleitung beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft.

Für die Flussgebiete Donau, Rhein und Elbe bestehen multilaterale Organisationen.

  • Österreich ist Mitglied der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau, deren Sekretariat sich in Wien befindet. Daran sind 14 Donauanrainerstaaten beteiligt. Bei dieser Kommission leitet Österreich die Arbeitsgruppen Public Participation, Flood Protection und Monitoring and Assesment.
  • Eine Beobachterrolle hat Österreich bei der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (Sekretariatssitz in Koblenz) und der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (Sekretariatssitz in Magdeburg) inne.

Diese Kommissionen erarbeiten auch die Dachteile der Bewirtschaftungspläne und Hochwasserrisikomanagementpläne in den jeweiligen Flussgebieten. Diese können auf nachstehenden Websites der Kommissionen eingesehen werden (siehe Links am Ende des Artikels).

Die Wasserwirtschaft des Bodensees betrifft Österreich, Deutschland und die Schweiz. Die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee (österreichische Delegationsleitung beim Land Vorarlberg) befasst sich mit Fragen des Gewässerschutzes. Des Weiteren ist die Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei anzuführen, die fischereiliche Angelegenheiten am See wahrnimmt.

Zudem hat Österreich bilaterale Abkommen mit Nachbarstaaten abgeschlossen. Diese Zusammenarbeit reicht oft schon Jahrhunderte zurück und war zuerst von den Ansprüchen der Flößerei und des Hochwasserschutzes sowie der Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit der Flächen geprägt. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts traten verstärkt die Aspekte der Gewässergüte in den Vordergrund. Damit waren nicht nur örtliche Eingriffe unmittelbar an der Staatsgrenze sondern auch weit im Hinterland mit den Nachbarstaaten abzustimmen.

Die folgenden Kommissionen nehmen sowohl Angelegenheiten des Hochwasserschutzes als auch des Schutzes der Gewässer samt Monitoring und Warndiensten wahr:

  • Tschechische Republik (Österreichisch-Tschechische Grenzgewässerkommission)
    Ungarn (Österreichisch-Ungarische Gewässerkommission)
  • Slowenien (Österreichisch-Slowenische Kommission für die Mur, Österreichisch Slowenische Kommission für die Drau)
  • Deutschland (Gewässerkommission nach dem Regensburger Vertrag)
  • Slowakische Republik (Österreichisch-Slowakische Grenzgewässerkommission, österreichische Delegationsleitung BMK)

Die Gemeinsame Rheinkommission und die Internationale Rheinregulierung ist für den Hochwasserschutz am Alpenrhein in der Grenzstrecke zu Schweiz bis zur Vorstreckung in den Bodensee  zuständig.

Weiters besteht eine enge Kooperation mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, in dessen Aufgabenfeld die Angelegenheiten Staatsgrenzen (Grenzkommissionen) fallen.

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