Nachweisliche Verbesserung der Gewässerqualität durch Kläranlagenausbau in der EU

Blick auf Kläranlage Innsbruck
Foto: BML / Alexander Haiden

In ihrem 10. Bericht über die Umsetzung der EU-Kommunal-Abwasserrichtlinie 91/271/EWG zeigt die Europäische Kommission die Fortschritte bei der Verbesserung der Gewässerqualität auf.

Die EU-Kommunal-Abwasserrichtlinie ist eine der Maßnahmen, mit deren Hilfe das im Europäischen Grünen Deal vereinbarte „Null-Schadstoff-Ziel“ im Abwasser erreicht werden soll. Im 10. Umsetzungsbericht zur Richtlinie fasst die EU-Kommission die Fortschritte bei der Umsetzung und die Investitionsprogramme aller Mitgliedsstaaten zusammen.

Der Bericht bildet das Jahr 2016 ab, in dem EU-weit in ca. 23.600 Siedlungsgebieten ab 2.000 Einwohnern eine Abwasser-Gesamtbelastung verursacht wurde, die 612 Millionen Einwohnerwerten (EW) entspricht. 52% davon fiel in Großstädten an.

Bei der Sammlung und Behandlung von Abwasser konnten weitere Verbesserungen erzielt werden. 2016 wurde 95% des Abwassers gesammelt, 88% wurde biologisch behandelt, bei 86% wurde Stickstoff und Phosphor entfernt. Trotzdem wurde immer noch ein Abwasseranteil, der 6,6 Millionen Einwohnerwerten (EW) entspricht, nicht gesammelt, ein Abwasseranteil entsprechend 37 Millionen Einwohnerwerten (EW) blieb unbehandelt.

Österreich ist laut 10. Bericht der Europäischen Kommission über die Umsetzung der EU-Kommunal-Abwasserrichtlinie 91/271/EWG einer von vier EU-Staaten, der sämtliche Vorgaben der Richtlinie zu 100% erfüllt, einschließlich der Vorgaben betreffend erweiterter Abwasserbehandlung zur Entfernung von Stickstoff und Phosphor.

Die großen Herausforderungen am Abwassersektor bleiben die Planung und Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen. Die nötigen Investitionskosten aller EU-Mitgliedsstaaten zur Ziel-Erreichung der Richtlinie werden auf 229 Milliarden Euro geschätzt.

Die Daten für diesen Umsetzungsbericht wurden ebenfalls zur Evaluierung der EU-Kommunal-Abwasserrichtlinie verwendet. Die Ergebnisse der Evaluierung wurden bereits 2019 veröffentlicht und führten zu einer Folgenabschätzung mit dem Ziel, die Richtlinie fit für die Zukunft zu machen.

Der 10. Umsetzungsbericht besteht aus den folgenden Teilen, die über den unten angeführten Link von der Homepage der Europäischen Kommission heruntergeladen werden können:

  • 10. Umsetzungsbericht - eine Zusammenfassung der EK
  • Anhang zum Bericht - mit Details zu den einzelnen Mitgliedstaaten und ihren Hauptstädten; ausgewiesenen empfindlichen Gebieten, Erläuterungen zum Beitrag der Abwasserbehandlung; Vertragsverletzungsverfahren

    Die aktuellsten österreichischen Berichtsdaten inklusive verschiedenster Auswertungen und Kartendarstellungen stehen unter dem unten genannten Link zur Verfügung:

Weiterführende Informationen