Maßnahmenplanung

Würfel - Maßnahmenplanung
Foto: die.wildbach

Maßnahmenplanung ist die Erarbeitung von Schutzsystemen auf Basis der gutachtlichen Bewertung der Gefährdungsprozesse in den Einzugsgebieten.

Strategische Positionierung
Die Wildbach- und Lawinenverbauung ist die maßgebliche Planungs- und Koordinierungsstelle für aktive und passive Schutzmaßnahmen im Bereich Wildbach, Lawine und Erosion.
Sie ist außerdem Standardsetzer in der Kombination von Ökologie und Technik und plant mit einheitlich hoher Qualität, nach einheitlichen Schutzzielen und nachvollziehbaren Grundsätzen.

Richtlinien für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Priorisierung von Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung
                                                                                
Die Technische Richtlinie für die Wildbach- und Lawinenverbauung wurde gemäß § 3 Abs 1 Z 1 und Abs 2 des Wasserbautenförderungsgesetzes 1985 i.d.F. BGBl. Nr. 82/2003 vom 29.8.2003 (im Folgenden: WBFG) ausgearbeitet und stellt die Grundlage für Planung und Durchführung aller Maßnahmen zum Schutz vor Wildbächen, Lawinen und Erosion dar, für die Bundeszuschüsse (Förderungen) gewährt werden. Gemäß § 3 Abs 2 WBFG enthält sie Bestimmungen über

  • die Zielsetzungen (unter Berücksichtigung von Raumordnung, Umweltschutz und umfassender Landesverteidigung),
  • die Kriterien zur Beurteilung der zu fördernden Maßnahmen,
  • die Kosten-Nutzen-Untersuchung (zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen mit erheblichem finanziellem Umfang oder volkswirtschaftlich weit reichenden Auswirkungen),
  • die Grundsätze der Projektierung,
  • den Inhalt und die Ausstattung von Unterlagen,
  • die Maßnahmendurchführung, Baukontrolle und Kollaudierung der Maßnahmen,
  • die Sofortmaßnahmen,
  • die Instandhaltungsmaßnahmen (Gewährleistung der Wirksamkeit der Anlagen).

Die Technische Richtlinie ist die wichtigste fachliche und technische Planungsnorm für den Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung und ist auch im Rahmen der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen verbindlich anzuwenden. Sie stellt die Grundlage für die fachliche Überprüfung und Genehmigung von Förderungsprojekten dar und bildet darüber hinaus die fachliche Grundlage für die mittel- und langfristige Betreuung und Überwachung der Einzugsgebiete (Wildbäche, Lawinen) und der bestehenden Schutzanlagen.

Die Richtlinien für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Priorisierung von Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung gemäß § 3 Abs 2 Z 3 WBFG stellen ebenfalls einen Bestandteil der Technischen Richtlinie dar. Diese Richtlinien dienen dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit der geplanten Schutzmaßnahmen in Form einer Kosten-Nutzen-Untersuchung (KNU) oder einer standardisierten Nutzenuntersuchung.