Wildschadensbericht 2015

Waldimpressionen
Foto: BML / Alexander Haiden

Der Wildschadensbericht 2015 zeigt das Ausmaß der Schäden in Österreichs Wäldern auf. Jagd und Forst und beteiligte Stakeholder bemühen sich um Reduktion der Wildschäden in Österreichs Wäldern.

Erhebung in Österreich 2015

Wurde eine durch jagdbare Tiere verursachte flächenhafte Gefährdung des Bewuchses festgestellt, sind vom Forstaufsichtsdienst ein Gutachten über Ursache, Art und Ausmaß der Gefährdung und Vorschläge zur Abstellung der Gefährdung an die Jagdbehörde und an den Leiter oder die Leiterin des Forstaufsichtsdienstes zu erstatten.

Die diesbezüglichen Meldungen der Bezirksforstinspektionen zeigen, dass im Berichtsjahr 2015 weniger Gutachten als im Jahr davor erstellt worden sind. Auch die von den Jagdbehörden gesetzten Maßnahmen zur Abstellung der flächenhaften Gefährdung des Bewuchses waren 2015 rückläufig.

Mögliche Lösungen

Um eine nachhaltige Verbesserung der Verbiss- und Schälschadenssituation in den österreichischen Wäldern zu erreichen, sind insbesondere folgende Bereiche zu nennen:

  • Jagd: Konsequente Umsetzung bzw. Einhaltung der Landesjagdgesetze (Jagdrecht ist Landessache), insbesondere was die Anpassung der Wilddichten an den jeweiligen Lebensraum betrifft. Stärkere Berücksichtigung der ökologischen Aspekte und Wechselwirkungen zwischen Flora, Fauna und dem Menschen in der jagdlichen Aus- und Weiterbildung wie in der Jagdpraxis.
     
  • Forst: Verstärkte Berücksichtigung der Bedürfnisse des Wildes und der Jagd bei der Waldbewirtschaftung; durch Biotopverbesserungen kann der Wald einer größeren Anzahl von Wildtieren Lebensraum bieten.
     
  • Weide- bzw. Landwirtschaft: Konstruktives Einbringen in Wald-Weide-Regulierungsprojekte und vermehrtes Augenmerk auf standortsangepasste Bestoßung.
     
  • Verwaltung und Politik: Konsequenter Vollzug der einschlägigen Rechtsmaterien, insbesondere des Jagd- und Forstrechts. So sind die Forstdienste gefordert, den sich aus der Verfassungsbestimmung des § 16 Absatz 5 Forstgesetz ergebenden Möglichkeiten zur Verbesserung der Wildschadenssituation besonderes Augenmerk zu schenken. Einsatz öffentlicher Mittel nur, wenn der Erfolg der Maßnahmen nicht durch überhöhte Wildbestände gefährdet ist. Dialog und Kommunikation zwischen den Beteiligten fördern und den Regelungsrahmen immer wieder optimieren.
  • Alle Erholungssuchenden sind aufgerufen, durch Einhalten der forst- und jagdgesetzlichen Bestimmungen und verantwortungsvolles Verhalten im Wald die angespannte Lage nicht weiter zu verschärfen. Dies ist durch entsprechende Information und Bewusstseinsbildung besser zu erreichen.

Zur Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Wald und Wild bzw. Weidevieh bedarf es der permanenten Anstrengung aller Beteiligten.

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