Holzeinschlag in Österreich – vergangene Jahre 

Holzbloche im Wald
Foto: BML / Johannes Prem

Für jede Wirtschaftsbranche ist es essentiell, über ihre Produktionsdaten Bescheid zu wissen. Daher kommt der Ermittlung der Holzerntemenge in Österreichs Wäldern eine hervorragende Bedeutung zu. Deren jährliche Erhebung stellt eine Kernaufgabe der Abteilung III/1 im Forstwirtschaftsministerium dar.

Wertschöpfungskette Wald und Holz

Die heimische Forst- und Holzwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. 172.000 Betriebe und Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette Forst-Holz-Papier sichern Arbeitsplätze für rund 300.000 Menschen in Österreich. Der Produktionswert der heimischen Forst- und Holzwirtschaft betrug 2018 rund 2,4 Milliarden Euro.

Im Forstgesetz verankert

Die periodische Erfassung des Holzeinschlages ist im österreichischen Forstgesetz verankert. Aufgrund der Wichtigkeit der Daten sind die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer verpflichtet, über ihre Holzerntemenge Auskunft zu geben.

In Österreich gibt es rund 145.000 Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer. Da eine Befragung all dieser jeglichen Rahmen sprengen würden, erfolgt die Erfassung - je nach Betriebsgröße - nach einer unterschiedlichen Methodik:

  • Alle Betriebe mit einer Waldfläche von mehr als 200 Hektar werden in ganz Österreich voll erhoben. Da heißt, dass alle ca. 1.600 „Großwaldbetriebe“ von der Erhebung erfasst sind.
  • Die übrigen Betriebe (mit einer Waldfläche < 200 Hektar) fallen in eine Stichprobe, wodurch zusätzlich rund 5.400 „Kleinwaldbetriebe“ jährlich in die Befragung fallen. Ausnahmen gibt es hier für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg, die auch diese Betriebe voll erheben, und für die Bundesländer Burgenland und Wien, die den Einschlag dieser Betriebe schätzen.
  • Die Österreichische Bundesforste AG meldet ihren Holzeinschlag direkt an das Forstwirtschaftsministerium.

Erhebung der Daten

Jährlich werden somit rund 7.000 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung durch die Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden befragt. Meldeschluss für die Daten ist jeweils der 1. März des dem Erhebungsjahr folgenden Jahres. Anschließend folgt die Hochrechnung der Stichprobedaten sowie die Addition der Daten der Betriebe größer 200 Hektar. Nach einer Prüfung der Plausibilität, werden die Zahlen anonymisiert und durch das Forstwirtschaftsministerium publiziert.

Neben ihrer eigentlichen Funktion einer Produktionskennzahl einer ganzen Branche, dienen die Daten noch einer Reihe anderer wichtiger Zwecke. So wird beispielsweise die Holzeinschlagsmenge zur Berechnung der Bruttowertschöpfung der Forstwirtschaft herangezogen und fließt auf diesem Weg in das Bruttoinlandsprodukt Österreichs ein.

Zudem hat das Forstwirtschaftsministerium eine Vielzahl an nationalen und internationalen Berichtspflichten zu erfüllen, wofür die Daten aus der Holzeinschlagsmeldung unabdingbar sind.