Waldfachplan (WAF)

Mischwald rund um Steinbruch
Foto: BML / Johann Kiessling

Der Waldfachplan: ein flexibles forstliches Planungsinstrument!

Mit der Weiterentwicklung des Waldfachplanes in Österreich wird eine eindrucksvolle Leistungsschau der forstlichen Fachkompetenz gegeben. Durch die Anwendung dieses Instruments können sehr interessante Kooperationen der forstbetrieblichen Praxis entstehen.

Die meisten Forstleute verbinden mit dem WAF eine klassische Prüfungsfrage: "Nennen Sie mir die drei Instrumente der Forstlichen Raumplanung?" In diesen Fällen war es gut, die richtige Antwort zu wissen: Waldentwicklungs-, Waldfach- und Gefahrenzonenplanung.


Detailinformationen zur Waldfachplanung

Die rechtlichen Grundlagen für den Waldfachplan finden sich schon seit 1975 im Forstgesetz. Hier wird aufgezeigt, welchen Zwecken der Waldfachplan (kurz "WAF" genannt) dienen bzw. welche Inhalte er aufweisen soll und was mit seiner Erstellung für welche Zielgruppe geleistet werden kann.

Einige Fragen und Antworten kurz vorweg:

  • Wer ist berechtigt, einen WAF zu erstellen?
    Der Waldeigentümer oder die hierfür in Betracht kommenden "Stellen". Unter diesem Begriff sind Behörden, Ämter oder Organisationen, auch privater Rechtsnatur zu verstehen.
     
  • Wer ist befugt, ihn auszuarbeiten?
    Forstwirte und forstliche Ziviltechniker.
     
  • Wer prüft auf Antrag den WAF?
    Der Landeshauptmann durch Bezirks- oder Landesforstbeamte.
     
  • Ist die Zustimmung der Waldeigentümer voraussetzend?
    Grundsätzlich ist es vom Interesse und Willen der Eigentümer bzw. den von ihnen Beauftragten und Behörden abhängig, ob und für welchen Zweck ein Waldfachplan erstellt wird. Er entspricht jedenfalls nicht einer verpflichtenden "top down-Planung" mit ordnungspolitischem "Muss und Zwang".

    Im Kommentar zum Forstgesetz von Bobek - Plattner - Reindl wird klar ausgeführt: "Erhebungsarbeiten im Walde zwecks Ausarbeitung eines Waldfachplanes bedürfen der Zustimmung des Waldeigentümers."

     
  • Bestehen besondere formale Vorschriften?
    Der Gesetzgeber hat mit dem Forstgesetz keine besonderen Formvorschriften für den Waldfachplan vorgegeben. Nähere Vorschriften über den Inhalt sowie die Form und Ausgestaltung der forstlichen Raumpläne hat die Bundesministerin durch Verordnung zu erlassen.

Die bestehenden, weit gefassten Rahmenbedingungen beinhalten die "Chancen des WAFs", als einfaches und praxisnahes, forstliches Planungsinstrument eingesetzt zu werden.

Flexibilität ist, besonders in Zeiten zunehmender Herausforderungen durch Querschnittsthemen, eine wesentliche Grundlage für den Erfolg.
Mit dem freiwillig anzuwendendem Instrument WAF wird eine Möglichkeit geboten, die forstliche Planungskompetenz für den Wald aufzuzeigen und damit aktiv zur Lösung entstehender Interessenskonflikte beizutragen.


Zusätzliche Anreize

Der eigentliche Anstoß, sich mit dem Waldfachplan als möglichem Planungswerkzeug näher zu beschäftigen, ergab sich für die forstlichen Raumplaner des damaligen Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), heute Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) aus mehreren Gründen. Einerseits geht es um forstliche Kernthemen wie Stärkung der Eigenverantwortung und Motivation der Waldeigentümer und andererseits um die Bewältigung der zunehmenden Herausforderungen durch sogenannten "horizontalen Themenstellungen", die den Wald berühren. Diese können unterschiedliche Auswirkungen auf die Bewirtschaftung der Wälder haben. (Beispiele: Naturschutz, Biodiversität, Wasserressourcen, Kulturelle Aspekte und Tourismus, Klimaschutz etc.). 

Forstleute - Waldeigentümer, Forstpersonal in Betrieben, bei Behörden oder den Interessenvertretungen - sind in zunehmendem Maße mit diesen zum Teil neuen Themenstellungen konfrontiert. Vielfach wird von außen in das forstliche Management "hineingeschaut", wenn nicht sogar aktiv "hineingeplant"! 

Aus forstpolitischer Sicht ist es besonders wichtig, die Federführung bei waldbezogenen "Managementplänen" zu erlangen beziehungsweise zu behalten.
Wer die von der EU geforderten Management-Pläne z.B. bei NATURA 2000, zu den  erstellt und was diese enthalten sollen, ist letztlich auf nationaler Ebene umzusetzen. Die Entscheidungen darüber sind somit den jeweiligen Mitgliedsstaaten überlassen. Die Landesnaturschutzgesetze regeln diese Pläne unterschiedlich. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, auch ein Wald bezogenes Themenfeld, wird gerade vorbereitet. 

Ein Managementplan, der von Forstleuten auch basierend auf betriebsinternen Informationen unter genauer Beachtung der jeweiligen Besonderheiten, der Betriebsziele etc. erstellt wird, bietet andere Möglichkeiten  und lässt sich auch mit stärkerem Engagement umsetzen, als eine vielleicht "fachfremde" oder "zwanghafte" Vorgabe von außen.

Der Waldfachplan bietet sich als "geeigneter Managementplan" zur Umsetzung auch heikler Themenfelder an. Mit seiner Entwicklung, Erstellung und Anwendung könnte der jeweilige Forstbetrieb auch einen "planerischer Ausweis" für seine Fachkompetenz erhalten.

Basierend auf diesen Überlegungen hat die für forstliche Raumplanung zuständige Abteilung in der Forstsektion des Bundesministerium - in enger Zusammenarbeit mit "BIOSA - Österreich" und Land&ForstBetriebe Österreich (Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Österreichs genannt) - bereits 2002 mehrere Pilotprojekte zu ausgewählten Themenfeldern initiiert.


Folgende Themenbereiche wurden bearbeitet:

  • Intensivierung betriebsübergreifender bäuerlicher Waldwirtschaft im südlichen .;
  • Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für einen engagierten steirischen Forstbetrieb (ca. 9.000 ha Waldfläche, zahlreiche Quellschutzgebiete, mehrere Klein-Wasserkraftwerke ...),
  • zwei Waldfachpläne zum Thema "Natura 2000" auf ausgewählten Flächen der Österreichischen Bundesforste AG.
  • Im Raum Linz/angrenzendes Mühlviertel entstand ein WAF, mit dem, an einem ausgewählten historischen Standort, die vielfältigen kulturellen Leistungen eines Forstbetriebes, wie z.B. Führungen, Ausstellungen - also angewandte Informations- und Medienarbeit vor Ort - sehr eindrucksvoll demonstriert werden.

Nach Abschluss der zweiten Pilotphase mit Ende 2004 wurden bei der Waldfachplan-Tagung am  3. und 4. November 2004 in Bruck an der Mur diese "ersten" Waldfachpläne der Öffentlichkeit vorgestellt und die Ergebnisse kritisch diskutiert.

Die Ergebnisse der Praxis zeigen, für welche Themenfelder der Waldfachplan sich eignet.  Wie groß ist der Zeit- und Kostenaufwand seiner Erstellung und wie anpassungsfähig  kann bzw. soll dieser sein, sind wichtige weitere Fragen für die Akzeptanz bei der Umsetzung.

Ein einfacher Rahmen dient als "Halteseil"

In guter Zusammenarbeit mit dem Verein "BIOSA" und LandForstBetriebe Österreich (Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Österreich) wurde der einfache "Rahmenentwurf für den Waldfachplan" ausgearbeitet. Nähere Informationen sind in der Abteilung III/3 abzurufen.

Generelle Vorgaben

Grundsätzlich: "so einfach wie möglich" und "so detailliert und ausführlich wie für den jeweiligen Verwendungszweck unbedingt nötig bzw. gewünscht !" 

Jedem befugten Planer, der einen WAF erstellen möchte, wird angeboten, sich dieses Rahmens zu bedienen und ihn - je nach Themenstellung - anzupassen.

Auch für Detailplanungen wird in einem Beiblatt ein entsprechendes Schema vorgeschlagen. Dadurch sollen Ausarbeitungen auch für komplexe und planerisch aufwendige Themenstellungen ermöglicht werden.

Bei zwei der oben genannten Beispiele (Natura 2000, Wasserrahmenrichtlinie) war eine ambitionierte Planung erforderlich, damit der WAF auch von anderen fachlich zuständigen Behörden als Management(teil)plan im Sinne der jeweiligen Rechtsvorgaben offiziell anerkannt werden kann.

Ziele der Weiterentwicklung der Waldfachplanung

Kurz zusammengefasst:

  • Intensivierung der Planungskompetenz der Forstwirtschaft zu sämtlichen Themenfeldern, die für den Wald von Bedeutung sind.
  • Motivation der Waldeigentümer zur planmäßigen Umsetzung neuer Aufgabenstellungen.
  • Forstliche Federführung auch bei fachübergreifenden Themenstellungen.
  • Zugang zu Fördermitteln bzw. Vertragslösungen über leistungsbezogene Abgeltungen optimieren.
  • Anregungen für betriebsübergreifende Kooperationen schaffen.
  • Hilfsinstrumente für den Interessenausgleich bereitstellen.
  • Schrittweise Umsetzung klassischer Planungsmethoden: Analyse der Ausgangslage, Zieldefinition, Festlegung geeigneter Maßnahmen, Dokumentation und Evaluierung der Realisierung, Rückkoppelungen und Adaptionen

"Vorausschauend Planen heißt nachhaltig handeln!“
 

Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist am besten Weg, sich in vielen Wirtschaftsbereichen durchzusetzen. Die Erkenntnis, dass dieses zukunftsorientierte Arbeitsprinzip aus der Forstwirtschaft stammt, hat sich mittlerweile über Branchengrenzen hinweg verbreitet. Es ist natürlich kein Zufall, die Forstbranche hier in einer Vorreiterrolle wieder zu finden.
 
Sind doch Österreichs Waldbewirtschafter seit mehr als hundert Jahren gewohnt, alle wichtigen Entscheidungen auf der Fläche und im Betrieb dahingehend zu treffen, das auch in mehreren Jahrzehnten der Wald seine Funktionen optimal erfüllen kann. Fehlplanungen in der Jugendphase und mangelhafte Pflege von Wäldern ziehen Folgen nach sich, die im Extremfall Jahrhunderte später noch erkennbar und nur mit hohem Aufwand zu korrigieren sind.
 
Gerade in Zeiten rascher Veränderung, wie wir sie derzeit erleben, ist es von großer Bedeutung, Planungsinstrumente zu schaffen, die geeignet sind, eine langfristige und nachvollziehbare Orientierung für die anstehenden Aufgaben zu gewähren - die es aber gleichzeitig ermöglichen, rasch, flexibel  und damit kostengünstig auf aktuelle Veränderungen zu reagieren.
 
Besonders hervorzuheben ist der partnerschaftliche Planungsansatz, der andere Fachbereiche – vom amtlichen Naturschutz über potentielle Partner aus Tourismus, Wasserwirtschaft, Jagd oder allgemeiner Raumplanung - mit einbezieht und damit in einem Managementplan mehrere Fachbereiche zu einem integrativen, vorausschauenden Handeln motivieren soll.
 
Neugierig geworden?
Fragen Sie nach bei der Abteilung III/3