Waldentwicklungsplan (WEP)

Karte der Waldfunktionen
Foto: BML/BFW

Der Waldentwicklungsplan ist ein Fachgutachten über die Funktionen des gesamten österreichischen Waldes auf forstgesetzlicher Basis.

Von den im Forstgesetz (§ 8) genannten forstlichen Raumplänen, ist der  Waldentwicklungsplan (WEP) jenes Planungsinstrument, das sich auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt (Gesamtplan) und sich aus Teilplänen zusammensetzt.

Diese Gesamtplanung liegt bereits seit dem Jahr 1991 bundesweit vor, wird seither laufend (in Abständen von 10 Jahren) aktualisiert.

Der WEP bildet damit als bundesweit einheitliches, umfassendes Fachgutachten eine fundierte Orientierung zum Thema Wald auf Bezirks-, Landes und Bundesebene und ist seit Jahrzehnten eine wichtige und bewährte Grundlage für forstfachliche, forstpolitische und darüber hinaus gehende planungsrelevante Entscheidungen.

Der Waldentwicklungsplan ist jedoch nicht nur die Grundlage für forstpolitische und forstrechtliche Entscheidungen – also für Kernaufgaben der Forstbehörden. Vermehrt und erfolgreich wird er auch für nicht - forstliche Planungen mit Waldbezug in den Bereichen Verkehr, Landschaftsentwicklung und allgemeine Raumordnung herangezogen. Die Planungsergebnisse und Daten finden also vielfältigste Verwendung, sowohl in konkreten Behördenverfahren als auch in komplexen Planungsprozessen.

Der Waldentwicklungsplan wird somit als objektiv nachvollziehbare Rahmendarstellung für die vielfältigen bzw. zunehmenden Leistungen des Waldes im öffentlichen Interesse herangezogen.

Auf Bundes-, Landes- Bezirksebene oder auch lokal können Inhalte zu Themen, wie die Bereitstellung des Rohstoffes Holz, Speicherung von Trinkwasser, Reinigung der Luft, Kohlenstoffbindung aus der Atmosphäre, Schutz der Ressource Boden, Schutz vor Elementargefahren, sowie die Bereitstellung von Bioenergie dargestellt werden. Ebenso kann der Waldentwicklungsplan wertvolle Grundlagen für die Vergabe von Förderungen, von weitreichenden Maßnahmen zur Verbesserung des Waldzustandes für das Bundesgebiet oder auch weiterführende, detailliertere Projekte bieten.

Ziele der Waldentwicklungsplanung kurz zusammengefasst:

  • Bereitstellung bundeseinheitlicher, objektiv nachvollziehbarer Planungsdaten in textlicher und kartographischer Form
  • Schaffung - und laufende Aktualisierung - der notwendigen Grundlagen
    zum nachhaltigen Erhalt der Waldwirkungen, zur Anwendung in Behördenverfahren und für fachlich relevante Planungsvorhaben
  • Stärkung der Rolle des Waldes und seine Wirkungen sowie der forstfachlichen Planungskompetenz in Planungs- und Arbeitsprozessen die über den Waldbereich hinausgehen (insbesondere im Bereich der Allgemeine Raumplanung und Landschaftsentwicklung, bei Fragen des Natur- oder Klimaschutzes, Jagd, Tourismus und Freizeitnutzung, Gesellschaftsrelevanten Themen, etc.)
  • Schrittweise Verbesserung und Weiterentwicklung der Möglichkeiten zur Einsichtnahme, Datenabfrage und Nutzung der Planungsergebnisse (Veröffentlichung per WEP-AUSTRIA-DIGITAL; WEP Inhalte auf Gemeindeebene: Gemeinde WEP, etc.)
  • Stärkung der Rolle von Sonderplänen und Sonderkarten für besonders relevante Planungsthemen in den Bundesländern
  • Transnationaler Wissens- und Erfahrungsaustausch im Bereich der forstlichen Raumplanung zur nachhaltigen Sicherung und Darstellungen von Waldwirkungen (Ressourcenschutz)

Erstellung des Waldentwicklungsplanes (Karten- und Textteil)

Der Waldentwicklungsplan wird in Zusammenarbeit von Landes- und Bezirksforstdiensten für einzelne Planungsgebiete, die im Regelfall einem politischen Bezirk entsprechen, ausgearbeitet. Als Anleitung dazu dient die im Jahre 2021 neu erstellte "Richtlinie Waldentwicklungsplan". Die Teilpläne und ihre jeweiligen Aktualisierungen bedürfen der Zustimmung der Bundesministerin.

Inhalte des Waldentwicklungsplanes

Bewertung der Waldfunktionen: In jedem WEP-Teilplan (politischer Bezirk) werden anhand forstgesetzlicher Kriterien die Funktionsflächen (Mindestgröße 10 Hektar) abgegrenzt, die Funktionen nach drei Stufen bewertet, dabei die Leitfunktion festgelegt und in einer Österreichkarte 1:50.000 graphisch dargestellt. Die Leitfunktion oder Leitwirkung ist jene Funktion des Waldes, der höchste Wertigkeit oder hohes öffentliches Interesse zukommt.

Leitfunktionen gemäß Forstgesetz 1975 i.d.g.F., Abschnitt II, Forstliche Raumplanung:

Nutzfunktion (N): grün;
Schutzfunktion (S): rot;
Wohlfahrtsfunktion (W): blau;
Erholungsfunktion (E): gelb.

Dabei wird jeder Funktion eine Wertziffer zugeordnet:

Wertziffer1:   geringe Wertigkeit
Wertziffer2:   mittlere Wertigkeit
Wertziffer3:   hohe Wertigkeit

Der Waldentwicklungsplan besteht aus einem Kartenteil und einem Textteil.

Im Kartenteil werden die Waldfunktionen auf Basis einer Österreichkarte, Maßstab 1:50.000 (ÖK 50) als Funktionsfläche dargestellt. Zu jeder Funktionsfläche gibt es im Textteil (Datenbank) eine Flächenbeschreibung. Diese gibt Auskunft über Örtlichkeit, Standort, Waldwirkung und deren rechtliche Begründung, sowie eventuelle Funktionsbeeinträchtigungen mit Gegenmaßnahmen und einer Dringlichkeitsreihung.

WEP-Austria Digital

Der Waldentwicklungsplan existierte bisher, abgesehen von einer einmaligen, digitalen Zusammenführung der analogen Teilpläne 1990 ohne Nachführung, als Sammlung von analogen Teilplänen.
In den vergangenen Jahren haben die zuständigen Stellen der forstlichen Raumplanung auf Bundes- und Landesebene und die Forstliche Bundesversuchsanstalt an der Konzeption einer neuen EDV-unterstützten Realisierung des Waldentwicklungsgesamtplanes von Österreich, WEP-Austria-Digital genannt, gearbeitet.
Ziel ist die Einführung eines laufend aktualisierten Gesamtplanes unter Verwendung der digitalen Datenerfassung auf Landesebene. Zugleich sollte die Arbeit der Landesstellen bei der Teilplanerstellung erleichtert werden.
Als grundlegender Teil für den neuen Gesamtplan WEP-Austria-Digital wurde eine Datenmodelldefinition erarbeitet und in der Herstellung einer Datenbankapplikation umgesetzt.
Die flächendeckende Umsetzung des WEP-Austria-Digital steht kurz vor ihrer Fertigstellung. Informationen dazu gibt gerne die Abteilung III/3

Einschaumöglichkeiten in den Waldentwicklungsplan

Wenn Sie in den Waldentwicklungsplan Einschau nehmen wollen, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
Entweder wenden Sie sich im Bundesministerium an die Abteilung III/3 oder an die Landesforstdirektionen bei den Ämtern der Landesregierungen. Auch die Bezirkshauptmannschaften (Bezirksforstinspektionen) können Einblick und Auskunft geben.

Waldentwicklungsplan Richtlinie Ausgabe 2021