FLEGT-Verordnung - Bericht 2019

Holzstapel in Indonesien
Foto: BML / Johannes Hangler

Mit dem Bericht werden Informationen über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 (FLEGT-Verordnung) in Österreich der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

FLEGT-Verordnung

Die FLEGT-Verordnung ist ein Instrument im Rahmen des EU-Aktionsplans für „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor“ (FLEGT: Forest Law Enforcement, Governance and Trade) zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags weltweit. Sie ermöglicht die Kontrolle der Einfuhr von Holz in die EU aus Ländern, die bilaterale freiwillige FLEGT-Partnerschaftsabkommen (VPA) mit der EUabgeschlossen haben.

Artikel 8 Absatz 1 der FLEGT-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft, geändert durch die Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Bereich der Rechtsvorschriften mit Bezug zur Umwelt) lautet: „Die Mitgliedstaaten stellen der Öffentlichkeit und der Kommission spätestens bis zum 30. April jedes Jahres Informationen über die Anwendung dieser Verordnung im vorangegangenen Kalenderjahr zur Verfügung.“

Diese Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Veröffentlichung gilt seit dem 1. Jänner 2020. Das Format und das Verfahren für die Bereitstellung der Informationen wurde von der Kommission festgelegt. Im Anhang ist der nationale Bericht Österreichs für 2019 zu finden. Dieser wurde in Englisch verfasst und besteht aus folgenden Teilen zum Downloaden:

  • FLEGT Regulation Report
    • Table: FLEGT ​​​​​​​licences and actual imports data
    • Table: Penalties applied

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