Die österreichische Forstwirtschaft und die EU

Waldimpressionen
Foto: BML / Alexander Haiden

Die Forstwirtschaft ist kein eigener Rechtstatbestand der Verträge der EU, einzelne waldrelevante Aspekte werden aber angesprochen. Als waldreiches Land mit einer langen Tradition in nachhaltiger Waldbewirtschaftung setzt sich Österreich für Kohärenz und Koordination der Waldthemen und für ein verbindendes Element auf EU Ebene ein.

Waldbezug in der EU

Einzelne waldbezogene Angelegenheiten werden von einer Reihe von Gemeinschaftspolitiken der EU angesprochen, insbesondere der Umwelt-, Agrar-, Handels- oder der Energiepolitik. Für die Forstwirtschaft wichtige Maßnahmen werden insbesondere im Rahmen der Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums gesetzt. Zur Beratung der Europäischen Kommission wurde 1989 der „Ständige Forstausschuss“ geschaffen.

EU-Forststrategie

Die Entschließung des Rates vom 15. Dezember 1998 über eine Forststrategie für die Europäische Union schuf einen Rahmen für forstliche Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Forstwirtschaft. Dieser basiert auf der Koordination der Forstpolitiken der Mitgliedsländer und der Politiken und Initiativen der Gemeinschaft mit Bezug zu Wald und Forstwirtschaft. Besondere Beachtung finden dabei die Verpflichtungen der Gemeinschaft und der Mitgliedsländer im Rahmen wichtiger internationaler Prozesse, insbesondere die UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 (UNCED) und Folgekonferenzen, wie auch die Ministerkonferenzen zum Schutz der Wälder in Europa (MCPFE) wie etwa 2003 in Wien oder 2007 in Warschau.
 
Die Strategie betont die Bedeutung multifunktionaler Wälder und einer nachhaltigen Waldwirtschaft für die Gesellschaftsentwicklung und zeigt Schlüsselelemente zu deren Umsetzung auf. Sie stellt fest, dass Forstpolitik in der Zuständigkeit der Mitgliedsländer liegt. Unter Beachtung der Prinzipien der Subsidiarität und geteilter Verantwortung kann die EU jedoch über Gemeinschaftspolitiken zur Umsetzung einer nachhaltigen Waldwirtschaft beitragen. Die Strategie unterstreicht weiter die Umsetzung internationaler Verpflichtungen, Prinzipien und Empfehlungen über nationale oder regionale Waldprogramme und betont die Erfordernis in allen Politikfeldern, die für den Forstsektor von Bedeutung sind, die Koordination, Kommunikation und Kooperation zu verbessern.
 
Der Rat hat die Kommission aufgefordert, innerhalb von fünf Jahren Bericht über die Umsetzung der EU-Forststrategie zu erstatten. Um dieser Aufforderung nachzukommen, hat die Kommission dem Rat und dem Europäische Parlament in einer Mitteilung den Bericht über die Umsetzung der EU–Forststrategie vorgelegt.
 
Die Prüfung der seit der Annahme der EU-Forststrategie im Dezember 1998 durchgeführten Maßnahmen und umgesetzten Programme hat gezeigt, dass die Wälder und die Forstwirtschaft der modernen Gesellschaft einen vielfältigen Nutzen bieten können. In dem Bericht wird unterstrichen, dass die Wälder und die Forstwirtschaft die Möglichkeit bieten, sowohl zu den Lissabon-Zielen des nachhaltigen Wirtschaftswachstums und der Wettbewerbsfähigkeit als auch zu den Göteborg-Zielen der Erhaltung des Umfangs und der Qualität der natürlichen Grundressourcen beizutragen. Gleichzeitig sind Wälder entscheidend für die Erfüllung der Verpflichtung der Gemeinschaft, dem Rückgang an biologischer Vielfalt Einhalt zu gebieten und dem Klimawandel entgegenzuwirken.
 
Bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der EU-Wälder wurden zwar in den letzten Jahren Fortschritte erzielt, der politische Kontext ändert sich jedoch und für die Zukunft ist ein proaktiveres Konzept für die Bewirtschaftung der europäischen Wälder erforderlich. Als Hauptinstrument zur Bewältigung der neuen Herausforderungen wird in der Mitteilung die Erstellung eines EU-Aktionsplans für die nachhaltige Forstbewirtschaftung vorgeschlagen.
 
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Entwicklung eines Aktionsplans den nötigen Anstoß liefern könnte, um die Strategie in einen dynamischen Prozess zu verwandeln, der auf die neuen gesellschaftlichen Anforderungen reagieren kann.
 

EU-Forstaktionsplan

Der EU-Forstaktionsplan wurde am 15. Juni 2006 verabschiedet. Er baut auf dem Bericht über die Umsetzung der EU–Forststrategie und den darauf folgenden Schlussfolgerungen des Rates auf und wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedsstaaten und unter Konsultation von Stakeholdern erstellt. Er soll die Umsetzung der EU-Forststrategie aus 1998 in konkrete Bahnen lenken. Die Mitteilung über einen EU-Forstaktionsplan wurde von der Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Mariann Fischer Boel zusammen mit Kommissions-Vizepräsident Günter Verheugen, verantwortlich für Unternehmen und Industrie, sowie Umweltkommissar Stavros Dimas, Energiekommissar Andris Piebalgs und Forschungskommissar Janez Potoƒnik vorgelegt. Dies unterstreicht die sektorübergreifende Bedeutung der Wälder. Der Aktionsplan konzentriert sich auf vier Ziele:
 
1) die Verbesserung langfristiger Wettbewerbsfähigkeit;
2) Verbesserung und Schutz der Umwelt;
3) Erhöhung der Lebensqualität; und
4) Förderung von Koordination und Kommunikation.
 
Unter diesen Zielen legt der auf fünf Jahre ausgelegte Aktionsplan (2007–2011) insgesamt 18 Schlüsselaktionen fest, die die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten umsetzen möchte.

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