Tourismus kann mit Lockerungen durchstarten

Nach Beratungen mit den Bundesländern, der GECKO-Kommission und Expertinnen und Experten hat die Bundesregierung beschlossen, die bestehenden COVID-Maßnahmen in fast allen Bereichen mit 5. März 2022 aufzuheben.
Lockerungsschritte
- Ab 19. Februar 2022 wird in allen Bereichen, wo derzeit noch 2G gilt, die 3G-Regel eingeführt: auch für Gastronomie, Beherbergung, Seilbahnen, Thermen und weitere Freizeitbetriebe wie Schausteller sowie Veranstaltungen.
- Ab 21. Februar 2022 können auch Schulveranstaltungen wie Skikurse durchgeführt werden.
- Ab 5. März 2022 werden die restlichen Corona-Maßnahmen weitestgehend aufgehoben:
- Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb wieder erlaubt.
- Das Konsumationsverbot bei Veranstaltungen, Fach- und Publikumsmessen wird aufgehoben.
- Weiterhin gilt jedoch eine FFP2-Masken-Pflicht in vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen etc.).
- In anderen geschlossenen Bereichen wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.
- Präventionskonzepte und COVID-Beauftragte sind überall beizubehalten.
- Neben den bundesweiten Rahmenbedingungen können die Bundesländer wie schon bisher strengere Regeln aufgrund von landesrechtlicher Verordnungen erlassen.
Einreisebestimmungen
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Für die Einreise aus allen Staaten gilt seit 22. Februar die 3-G-Pflicht (geimpft, genesen oder getestet). Zulässig sind PCR-Tests (maximal 72 Stunden alt) und Antigentests (maximal 24 Stunden alt). Ausgenommen sind Antigentests zur Eigenanwendung („Wohnzimmertests“). Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des BMEIA.