Fahrplan für EU-Territorial Agenda beschlossen

Gruppenfoto - Treffen der Generaldirektoren für Territoriale Agenda
Foto: BML / William Tadros

Die weitere Arbeit an der EU-Territorialen Agenda bis zum Jahr 2020 wurde für die kommenden EU-Vorsitze von den Generaldirektoren der EU-Mitgliedstaaten für Raumentwicklung festgelegt.

Beim Treffen der für Territorialen Zusammenhalt zuständigen Generaldirektoren der EU-Mitgliedstaaten am 12.11.2018 im Austria Center Vienna konnten sowohl der Fahrplan für die Überarbeitung der Territorialen Agenda als auch deren strategische Ausrichtung bis zum Jahr 2020 (Deutscher Ratsvorsitz) beschlossen werden. Damit ist eine solide Basis für die Weiterarbeit unter den kommenden EU-Vorsitzen bis zum Jahr 2020 erreicht.

Die Territoriale Agenda ist ein EU-weites politisches Referenzdokument, das eine strategische Orientierung für die Raumentwicklung zur Förderung des mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten Ziels (Artikel 3 EUV) des territorialen Zusammenhalts in Europa darstellt.

Entscheidungen auf der europäischen Ebene und in den Mitgliedstaaten haben oft erhebliche territoriale Staatsgrenzen-übergreifende Auswirkungen und beeinflussen damit die Entwicklungsmöglichkeiten von Gebieten auf unterschiedliche Art und Weise. Zum Teil werden geographische Eigenschaften der Teilregionen Europas in diesen Beschlüssen zu wenig berücksichtigt. So haben beispielsweise Klimawandel und Umweltrisiken geografisch sehr unterschiedliche Auswirkungen. Ähnliches gilt für die Folgen der aktuellen Trends in der Bevölkerungsentwicklung (Zuzug, Abwanderung, Überalterung, Arbeitslosigkeit, Segregation gefährdeter Gruppen, usw.), in Fragen der Energieversorgungssicherheit u.v.m. Mit der Territorialen Agenda haben sich die EU-Mitgliedstaaten dazu bekannt, die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Gebiete als Entwicklungschance und den ortsbezogenen Ansatz zur Politikgestaltung als Beitrag zur Solidarität zu sehen. Die Zusammenarbeit über Verwaltungsgrenzen und Sektorpolitiken hinweg ist ein wesentliches Element um der wachsenden Abhängigkeit zwischen den Regionen gerecht zu werden.

Der Fokus der österreichischen Ratspräsidentschaft lag auf Fragen der „Governance“ (Fragen nach der Organisation und den Regeln für diese neue Form der Zusammenarbeit insbesondere auf EU-Ebene, z.B. zwischen Mitgliedstaaten oder Gebieten in unterschiedlichen Mitgliedstaaten) und stärkt damit das Bewusstsein und die Bereitschaft bei raumrelevanten Politikbereichen auch auf der EU-Ebene kooperative Ansätze zu forcieren.

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