Europäischer Regionalfonds (EFRE)

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Foto: EU

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zielt darauf ab, Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Regionen bestmöglich auszugleichen bzw. zu verringern und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken.

Die EFRE-Unterstützung ist ein Beitrag zur Europa 2020-Strategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.

Der EFRE verfolgt zwei Ziele:

  1. Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (IWB)
  2. Europäische territoriale Zusammenarbeit (ETZ)                                                                                   

Insgesamt deckt der EFRE ein breites Spektrum an Förderbereichen ab. Er konzentriert seine Investitionen besonders auf vier Schwerpunkte:

  • Forschung und Innovation,
  • Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT),
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie die
  • Förderung einer Wirtschaft mit niedrigem CO2-Ausstoß.

Ziel ist es, diese thematische Konzentration auf nationaler Ebene aller EU-Mitgliedstaaten zu erreichen, jedoch den einzelnen Regionen aber noch ausreichend Flexibilität zu eröffnen.

Für die Umsetzung der EU-EFRE-Ziele erstellten die Mitgliedstaaten mehrjährige Förderprogramme (2014-2020) – bezeichnet als "Operationelle Programme" (OP). Darin wurden u.a. Investitionsprioritäten, Abwicklungsstrukturen und die Mittelzuteilung definiert. Sogenannte "Verwaltungsbehörden" (VB) in den Mitgliedstaaten wickeln diese Programme ab. Die Auswahl von Projekten für eine Förderung erfolgt entweder durch die Verwaltungsbehörden selbst oder durch sogenannte "zwischengeschaltete (Förder-)Stellen" (ZwiSt) oder wie bei den ETZ-Programmen durch deren Begleitausschuss. Informationen über die Begünstigten des EFRE stehen auf den unten angeführten Webseiten zur Verfügung.

Österreich verfügt im Zeitraum 2014-2020 über rund 793,3 Millionen Euro EFRE-Mittel. Davon entfallen auf das Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung 2014-2020" (IWB) 536 Millionen Euro und für die Kooperation von Regionen verschiedener EU- und Nicht-EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der "Europäischen Territorialen Zusammenarbeit" (ETZ) 257,3 Millionen Euro.

Die Zuständigkeiten für die Abwicklung des EFRE in Österreich sind durch die „Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz über das Verwaltungs- und Kontrollsystem für die Durchführung der operationellen Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und des Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ für die Periode 2014–2020“ geregelt. Das BML nimmt als „EFRE“-fondskorrespondierendes Ressort die Koordination der EFRE-Angelegenheiten für Österreich wahr.

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