Ländliche Entwicklung 2007-2013

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Foto: BML

I. Knöbl Eine Darstellung aus der Perspektive der Programmverwaltungsbehörde

Das Programm 2014-2020 ist seit Dezember 2014 genehmigt, aber noch ist das Programm 2007-13 nicht endgültig abgeschlossen. Die „n + 2-Regel“ – ein Mechanismus der EU-Strukturfonds – ermöglicht, die Jahre 2014 und 2015 weiterhin für die Finanzabwicklung der Periode 2007-13 zu nutzen. Das heißt die Endabrechnung des für die Periode verfügbaren EU-Budgets wird erst 2016 erfolgen. Österreich hat aber jetzt schon einen außergewöhnlich hohen Umsetzungsstand erreicht. Für das Übergangsjahr 2014 musste zur Finanzierung der flächenbezogenen Maßnahmen bereits auf das Budget der Periode 2014–2020 zurück­gegriffen werden. Lediglich bei Leader und manchen Maßnahmen des Schwerpunktes 3 besteht derzeit noch ein Finanzierungsspielraum, der mit entsprechenden Anstrengungen der Förderstellen im Laufe des Jahres 2015 jedoch ausgeschöpft werden sollte. Daher ist es jetzt schon möglich, eine finanziell vorläufige, aber in Bezug auf die Programminhalte endgültige Bilanz zu ziehen.

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