Die Europäische Landschaftskonvention – Impuls für Sicherung der Kulturlandschaft in ländl. Räumen?

G. Stöglehner und J. Schmid

Durch die ELK sollen Landschaften einen rechtlichen Status erlangen und als wesentliche Komponente der Lebensqualität, als Ausdruck der kulturellen und natürlichen Vielfalt sowie als Basis für die Ausbildung von lokalen und regionalen Identitäten anerkannt werden. Schutz, Pflege und Planung aller Landschaften in Europa sollen unabhängig davon, ob es sich um Natur-, Kultur- oder Stadtlandschaften handelt, ob sie degradiert oder intakt, von besonderer Schönheit oder „Alltagslandschaften“ sind, sichergestellt werden (vgl. Council of Europe 2000a, Council of Europe 2000b).

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