Zuckermarkt der Europäischen Union

U. Sommer Everything But Arms-Regelung (EBA) und Wirtschaftsparnerschaftsabkommen (WPA) - Auswirkungen auf den Zuckermarkt der Europäischen Union

Am 28. Februar 2001 hat der Rat der Europäischen Union eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2820/98 über allgemeine Zollpräferenzen beschlossen, die eine Ausweitung der Zollbefreiung ohne mengenmäßige Beschränkungen auf grundsätzlich alle Waren (außer Waffen) mit Ur­sprung in den am wenigsten entwickelten Ländern vorsieht. Ausnahmen bilden die Produkte Reis, Bananen und Zucker, für die Übergangsmaßnahmen bis zum Jahr 2009 vorge­sehen sind (Everything But Arms (EBA) Regelung).

Im Cotonou-Abkommen von 2000 zwischen der EU und den AKP-Ländern wurde festge­legt, dass ab September 2002 neue Verhandlungen zwischen den Partnern beginnen sollen. Das Ziel dieser Verhandlungen ist, die bis Ende 2007 vereinbarten Handelspräferenzen durch Wirtschaftspartner­schaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und einzelnen Gruppen von AKP-Län­dern zu ersetzen. Auch der Sonderstatus des Zuckerprotokolls soll insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den WTO-Regeln überprüft werden.

Beide Abkommen beeinflussen die Lage auf dem Zuckermarkt der Europäischen Union. Während in der EBA-Regelung die Modalitäten schon exakt festgelegt sind, müssen sie bei den WPA noch ausgehandelt werden. Die Auswirkungen auf den EU-Zuckermarkt werden in Abhängigkeit von den Ergebnissen dieser Verhandlungen sehr unterschiedlich sein...

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