Expertinnen- und Expertengipfel zur Herkunftskennzeichnung

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger und der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich Josef Moosbrugger diskutierten mit dem Gesundheitsministerium, Spitzenvertretern der Landwirtschaft und Rechtsexperten über die Umsetzung der im Regierungsprogramm festgeschriebenen verpflichtende Herkunftskennzeichnung für bei der Gemeinschaftsverpflegung und bei verarbeiteten Produkten.
Foto: BML / Christian Lendl

Landwirtschaft plädiert für Ausschöpfung des Rechtsrahmens. Die Konsumentinnen und Konsumenten entscheiden sich seit der Corona Krise noch bewusster für heimische Produkte, daher braucht es eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei der Gemeinschaftsverpflegung und bei verarbeiteten Produkten. Ein Expertinnen- und Expertengipfel zu diesem Thema zeigte deutlich, dass der Rechtsrahmen ausgeschöpft werden kann.

Damit ein bewusster Konsum möglich ist, braucht es bei Verarbeitungsprodukten und in der Gemeinschaftsverpflegung eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung, da täglich immerhin rund 2,5 Millionen Menschen verköstigt werden.

Um die geforderte Qualität zu garantieren, soll eine bewusste Auswahl möglich sein. Im Regierungsprogramm ist eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung (öffentlich und privat) und in verarbeiteten Lebensmitteln ab 2021 festgeschrieben.

Bei einem Gipfelgespräch auf Einladung der Landwirtschaftskammer Österreich mit Bundesministerin Elisabeth Köstinger, dem Gesundheitsministerium, Spitzenvertretern und Spitzenvertreterinnen der Landwirtschaft und Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten wurde nun der erste Verordnungsentwurf diskutiert.

Dieser geht den Vertretern der Landwirtschaft nicht weit genug, denn die verpflichtende Herkunftskennzeichnung soll auch bei verarbeiteten Produkten umgesetzt werden und mehr Produktgruppen Milch, Fleisch und Eiern umfassen. Dabei soll der gesamte rechtliche Rahmen ausgeschöpft werden, war der gemeinsame Tenor der landwirtschaftlichen Vertreter.

Der Rechtsrahmen ist eng, eine Ausweitung des Verordnungsentwurfs der Herkunftskennzeichnung ist aber über eine Notifizierung bei der EU-Kommission unter Berücksichtigung von Qualitätsaspekten möglich, stimmte der Europarechtsexperte Univ.-Prof. Walter Obwexer zu.