Rechtsdurchsetzung

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Während die im Bundesministerium für Landwirtschaft, Tourismus und Regionen als unabhängige Dienststelle eingerichtete Erstanlaufstelle (= "Fairness-Büro") vorrangig der Beratung von Bäuerinnen und Bauern und Lieferanten und einer unbürokratischen Streitbeilegung dient, fungiert die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) als Ermittlungsbehörde mit weitreichenden Befugnissen.

Auch die BWB ist gesetzlich verpflichtet, die Identität des Beschwerdeführers angemessen zu schützen. Die Befugnisse der BWB sind in § 5 g FWBG gesetzlich geregelt. Die BWB hat gegenüber dem Kartellgericht Antragsrechte. Die Verhängung von Geldbußen und Untersagungen unlauterer Praktiken obliegen dem Kartellgericht. 

Weiters ist eine nationale Kontaktstelle im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft eingerichtet, welche insbesondere für die Zusammenarbeit auf EU-Ebene zuständig ist. Die Zusammenarbeit der nationalen Behörden soll dazu beitragen, dass länderübergreifende Handelsbeziehungen besser bewältigt werden können.

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