Ministerrat beschließt Tierwohl-Paket

Rinderhaltung
Foto: BML / Martina Siebenhandl

Zur Verbesserung der Tierwohlstandards wurden am 4. Mai die Novellierungen für das Tierschutzgesetz, die 1. Tierhaltungsverordnung und das Tiertransportgesetz zur Begutachtung vorgelegt.

Das Regierungsprogramm 2020-2024 „Aus Verantwortung für Österreich“ sieht eine Reihe von Verbesserungen bei Tierschutz, Tierhaltung und Tiertransporten vor und enthält konkrete Vorhaben in diesen Bereichen.

So werden die bestehenden Ausnahmetatbestände hinsichtlich dauernder Anbindehaltung bei Rindern verboten, die Tierschutzombudsleute erhalten Parteistellung nach dem Tiertransportgesetz, das Töten von Küken ohne nachweisbarem Verwendungszweck wird verboten, Werbung von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen wird verboten und der Ausbau der Heimtierdatenbank wird festgelegt.

Die Novelle des Tiertransportgesetzes beinhaltet unter anderem ein Verbot des Exports von Schlacht- und Mastrindern in Drittstaaten, verpflichtende Retrospektivkontrollen beim Export in Drittstaaten, ein Mindestalter für den Transport von Kälbern, Beschränkungen der Transportdauer von Kälbern sowie Einschränkungen für den Export von Zuchtrindern in Drittstaaten.

In der 1. Tierhaltungsverordnung sind eine Reihe von Verbesserungen vorgesehen, unter anderem höhere Standards bei der Haltung von Schweinen.