Die Österreichische Fischereipolitik

Fischer leert Besatzfische in ein Fischbecken
Foto: BML

Leitlinien der österreichischen Fischereipolitik rücken die Themen Ökologisierung und Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt.

Österreich sieht auf eine lange Tradition in der Fischerei zurück. Bereits seit dem Mittelalter leisteten Teichwirtschaften einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Fischbestände und der Ernährungssicherheit. Ökonomische, ökologische und rechtliche Rahmenbedingungen, Österreichs geografische Lage als Binnenland sowie die Gemeinsame Fischereipolitik der EU prägen die heimische Fischereipolitik.

Mit der Umsetzung der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse sind entsprechende Auswirkungen verbunden (z.B. Vermarktungsnormen, Verbraucherinformation,...). 

Österreichische Fischzüchter können im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) von 2021 - 2027 finanzielle Mittel für Strukturverbesserungen lukrieren.

Leitlinien der österreichischen Fischereipolitik

Österreich setzt sich für die verstärkte ökologische Orientierung der Fischerei und ihrer gesetzlichen Grundlagen ein. Hauptziel dabei ist der Erhalt der natürlichen Artenvielfalt und genetischer Variabilität der Fischfauna (z.B. durch Nachzucht gefährdeter Arten):

  • Qualitative und quantitative Erhebung der Fischbestände
  • Leitbilder und Maßnahmen zur nachhaltigen fischereilichen Nutzung und   ökologischen Bewirtschaftung von Fischgewässern
  • Statistiken über den Fischbesatz und den Ausfang
  • Verbesserung der Produktionsvoraussetzungen in Teichwirtschaften und Forellenzuchtanlagen
  • Zeitgemäße ökologische und fischgesundheitliche Orientierung der Fischzucht
  • autochthones Besatzmaterial

Organisation der Fischproduzenten in Österreich

Die Fischproduzenten sind im Dachverband "Österreichischer Verband für Fischereiwirtschaft und Aquakultur" (ÖVFA) organisiert. Der Dachverband besteht aus dem Zusammenschluss folgender Verbände: "Niederösterreichischer Teichwirteverband", "Teichwirte- und Fischzüchterverband Steiermark", "Verband Österreichischer Forellenzüchter (VÖF)",  "Verein österreichischer Seenfischer", "ARGE Biofisch" und "Österreichischer Indoor Aquakulturverein". 

Neue Dialogplattform im österreichischen Fischereibereich

2000 wurde der „Österreichische Fischereibeirat“ als Beratungsgremium des Landwirtschaftsministerium gegründet. Der Weiterentwicklung der institutionellen Rahmenbedingungen auf EU-Ebene Rechnung tragend erfolgte 2007 eine Revision dieser Einrichtung zur sogenannten „Informationstagung EU-Fischereiangelegenheiten und Aquakultur“, kurz IFA.

Ziel dieser Dialogplattform ist die homogene Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften in Österreich. Durch Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen verschiedenen Verwaltungsebenen sollen Synergien und Vereinfachungen gefunden werden. Es wird eine Stärkung der innerstaatlichen Zusammenarbeit angestrebt. Der intensive Dialog soll nicht nur in fischereilich relevanten Bereichen die Position Österreichs im Rahmen der Gemeinschaft stärken, sondern auch in allen anderen betroffenen Bereichen wie Wasser und Umwelt zu einem vernetzten Informationsaustausch führen.

Die Organisation der Dialogplattform erfolgt durch das Bundesamt für Wasserwirtschaft (BAW), das Institut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde in Scharfling (BAW-IGF) und das Landwirtschaftsministerium.

Rechtsgrundlagen der Fischerei in Österreich

Das Fischereiwesen (Berufs- und Sportfischerei) ist in Gesetzgebung und Vollzug Landessache (Art 15 Abs.1 BVG). Die Fischereigesetze werden daher vom Landtag beschlossen und von den Bezirksverwaltungsbehörden (in den meisten Bundesländern) als Behörde 1. Instanz bzw. den Landesregierungen in 2. Instanz vollzogen. Zur Durchführung dieser Gesetze bzw. einzelner besonderer Bestimmungen erlassen die Landesregierungen entsprechende Verordnungen.

Die Fischerei zählt zur land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung. Sie ist daher vom Geltungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen (siehe § 2 Abs. 3 Gewerbeordnung 1973).

Einzelne Landesgesetze regeln u.a. folgende Punkte:

  • Fischereiberechtigung
  • Fischwasser
  • Fischereireviere
  • Verpachtung
  • Bewirtschaftungsbestimmungen

Weiterführende Informationen