Maßnahmen zur Verringerung von GVO-Verunreinigungen in Saatgut

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Foto: BML / Bernhard Kern

Ein strenges Monitoring-System gewährleistet, dass in die österreichische Saatgutproduktion und den Handel keine gentechnischen Verunreinigungen gelangen.

Ein zentrales Ziel der Saatgut-Gentechnik-Verordnung ist es, GVO-Verunreinigungen auf den Ackerflächen in Österreich zu vermeiden und damit das Risiko von GVO in den Ernteprodukten hintanzuhalten.

Die österreichische Saatgut-Gentechnik-Verordnung regelt einzigartig in der EU nicht nur die Kennzeichnung von GVO-Sorten, sondern verbietet das Inverkehrbringen von Saatgut, welches mit GVO verunreinigt ist. Das Verbot richtet sich an die Inverkehrbringer bzw. Verkäufer von Saatgut in Österreich.

Auf EU-Ebene gelang es bisher nicht, eine rechtsverbindliche und einheitliche Regelung betreffend der Verunreinigung von Saatgut mit GVO festzulegen. Saatgutkauf außerhalb Österreichs garantiert daher nicht die Einhaltung von mit der österreichischen Saatgut-Gentechnik-Verordnung vergleichbaren Bestimmungen!

Die Umsetzung der Saatgut-Gentechnik-Verordnung und die von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums durchgeführten zielorientierten Vorsorge- und Vermeidungsmaßnahmen führten bis dato dazu, dass bei Saatgut, erzeugt in Österreich, keine GVO-Verunreinigungen gefunden wurden.

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