Neue EU-Vorschriften für einen besseren Schutz vor exotischen Pflanzenschädlingen

Landschaftsaufnahme
Foto: BML

Pflanzen bilden die Grundlage unserer Nahrung, denn ohne den Anbau von Pflanzen gäbe es weder Nahrung für Menschen, noch Futter für Tiere. Pflanzen sind zudem ein Teil der Umwelt und umgeben uns in unserem Alltag. Deshalb können Ausbrüche von Pflanzenkrankheiten katastrophale Auswirkungen auf unsere Lebensqualität und die Wirtschaft haben.

Sie können die Lebensgrundlage von Landwirten, Gärtnereibesitzern und Gewerbetreibenden bedrohen und wirken sich negativ auf Qualität und Preis unserer Nahrungsmittel sowie auf den Zustand unserer Wälder und Parks aus. Zerstörerische Pflanzenschädlinge können in verschiedensten Formen, wie Viren, Bakterien, als Insekten oder Pilze auftreten. Es ist daher wichtig, möglichst wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass neue, exotische Schädlinge in die EU gelangen. Entsprechende Maßnahmen sollten ergriffen werden, sobald neue Schädlinge auf dem Gebiet der EU entdeckt werden.

Große Mengen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen zirkulieren jedes Jahr im grenzenlosen EU-Binnenmarkt oder werden aus Drittländern eingeführt. Sie stammen von allen Erdteilen und werden an verschiedenste Orte transportiert. Schädlinge kümmern sich allerdings nicht um Zollschranken. Daher ist eine abgestimmte und gemeinsame Vorgangsweise bei der Erzeugung, Einfuhr, Verbringung und Kontrolle von Pflanzenmaterial auf Schädlinge auf EU-Ebene notwendig.

Mit der EU-Verordnung 2016/2019, die ab dem 14. Dezember 2019 in allen EU-Mitgliedstaaten gilt, gibt es nun neue Vorschriften über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen. Die neuen Regelungen dienen vor allem der Prävention der Einschleppung und Ausbreitung von neuen, exotischen Pflanzenschädlingen im Gebiet der Europäischen Union.

Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Vorschriften sind strenge Importregeln für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aus Drittländern.

Im Reiseverkehr dürfen Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern nur in die EU mitgebracht werden, wenn ihnen ein Pflanzengesundheitszeugnis beigefügt ist.

Wenn Pflanzen und bestimmte Pflanzenerzeugnisse im geschäftlichen Verkehr innerhalb der Union verbracht werden, bestätigt der EU-weit einheitlich gestaltete Pflanzenpass die Freiheit von gefährlichen Schädlingen.

Um auf die Bedeutung gesunder Pflanzen als Lebensgrundlage hinzuweisen, haben die Vereinten Nationen das Jahr 2020 zum „Internationalen Jahr der Pflanzengesundheit“ erklärt.

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