Die Rolle der Europäischen Union in internationalen Gewässern

Fischereifahrzeug im Nordwestatlantik
Foto: EU/CFCA

Die Europäische Kommission handelt im Namen der EU Fischereiabkommen mit Drittländern aus und wirkt in zahlreichen regionalen Fischereiorganisationen (RFO) mit.

Fischereiabkommen als fixe Elemente der Gemeinsamen Fischereipolitik

Ein dauerhaftes Engagement der Europäischen Union für Fischereiabkommen ist wesentlicher Bestandteil der Gemeinsamen Fischereipolitik: diese Abkommen verbessern die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und ihren Partnern und verleihen der Fangflotte der EU gegenüber den Flotten anderer Fischereinationen mehr Gewicht.

Wieso ergab sich die Notwendigkeit von Fischereiabkommen?

Mitte der 1970er Jahre beschlossen viele Küstenstaaten, ihre ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) von 12 auf 200 Seemeilen auszuweiten. Damit fielen rund 90 % der nutzbaren Fischereiressourcen unter deren Hoheitsgewalt. Um den Fangflotten der Mitgliedstaaten den Zugang weiterhin zu ermöglichen, schloss die Europäische Union Fischereiabkommen mit den betreffenden Drittländern, sowohl im Norden (z.B. Norwegen) als auch im Süden (u.a. Senegal, Marokko, Mauretanien).

Fischereiabkommen mit unterschiedlichen Ausrichtungen

Die Art der Fischereiabkommen hängt von den Interessen der Partnerländer ab. Es gibt Abkommen auf Gegenseitigkeit mit den nördlichen Ländern, deren leistungsfähige Fangflotten in der Lage sind, ihre Fischereiressourcen vollständig zu nutzen. Die Abkommen beruhen in diesem Fall auf dem Austausch von Fangmöglichkeiten. Andere Länder dagegen verfügen über Fischvorkommen, die sie noch nicht voll nutzen können. Im Austausch für den Zugang zu diesen Gebieten zahlt die Gemeinschaft einen finanziellen Ausgleich, der sowohl einen Beitrag zum Staatshaushalt als auch andere von den jeweiligen Interessen der Partnerländer abhängige Bereiche betrifft. Diese sind z.B. Fischereiforschung, die Ausbildung von Fachleuten für Fischereimanagement, Beihilfen für die Kleinfischerei sowie die Fischereiüberwachung. Dahinter steht der Gedanke, diesen Ländern beim Aufbau ihrer eigenen Fischereipolitik zu helfen und so zu ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und zum Schutz der Fischbestände beizutragen („Nachhaltige Fischereipartnerschaftsabkommen“). Die Gemeinschaftsreeder entrichten Lizenzgebühren, deren Höhe von der jeweiligen Fischerei und den Zielarten abhängt.

Regionale Fischereiorganisationen sichern nachhaltige Bewirtschaftung internationaler Fischbestände

Regionale Fischereiorganisationen (RFO) verstärken die regionale Zusammenarbeit mit dem Ziel, Fischbestände in internationalen Gewässern zu erhalten und nachhaltig zu bewirtschaften. Die Organisationen stehen sowohl den Ländern in der entsprechenden Region („Küstenstaaten“) als auch anderen Ländern offen, die sich an der dortigen Fischerei beteiligen. Einige RFO haben eine rein beratende Rolle, doch die meisten haben Verwaltungsbefugnisse: Sie können Fang- und Aufwandsbeschränkungen verhängen, führen technische Maßnahmen durch und kontrollieren die Einhaltung von Verpflichtungen. Die Kommission vertritt die EU aktiv in sechs Thunfisch-Organisationen und elf anderen Organisationen ohne Thunfisch.

EU nimmt Verantwortung in internationalen Übereinkommen wahr

Die EU spielt auch eine aktive Rolle bei der Entwicklung internationaler Übereinkommen wie dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS). Ziel dieser Übereinkommen ist u.a. die Erhaltung der lebenden Ressourcen sowie Schutz und Bewahrung der Meeresumwelt. Diese Übereinkommen haben daher bedeutende Auswirkungen für die Fischereitätigkeit der EU-Flotte in internationalen und Drittstaats-Gewässern. Die EU ist auch Mitglied der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), die das Thema Fischerei im globalen Zusammenhang beleuchtet.

23.08.2019, Abt. IV/6 EU-Koordination Klima und Umwelt

Weiterführende Informationen

  • EU-Fischfang in internationalen Gewässern
     
    https://ec.europa.eu/fisheries/cfp/international_de

Fischereiabkommen als fixe Elemente der Gemeinsamen Fischereipolitik

Ein dauerhaftes Engagement der Europäischen Union für Fischereiabkommen ist wesentlicher Bestandteil der Gemeinsamen Fischereipolitik: diese Abkommen verbessern die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und ihren Partnern und verleihen der Fangflotte der EU gegenüber den Flotten anderer Fischereinationen mehr Gewicht.

Wieso ergab sich die Notwendigkeit von Fischereiabkommen?

Mitte der 70er Jahre beschlossen viele Küstenstaaten, ihre ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) von 12 auf 200 Seemeilen auszuweiten. Damit fielen rund 90 % der nutzbaren Fischereiressourcen unter deren Hoheitsgewalt. Um den Fangflotten der Mitgliedstaaten den Zugang weiterhin zu ermöglichen, schloss die Europäische Union Fischereiabkommen mit den betreffenden Drittländern, sowohl im Norden (Norwegen, Schweden und Färöer-Inseln, Kanada und Island) als auch im Süden (u.a. Senegal, Guinea-Bissau, Guinea-Conakry und Seychellen).

Fischereiabkommen mit unterschiedlichen Ausrichtungen

Die Art der Fischereiabkommen hängt von den Interessen der Partnerländer ab. Es gibt Abkommen auf Gegenseitigkeit mit den nördlichen Ländern, deren leistungsfähige Fangflotten in der Lage sind, ihre Fischereiressourcen vollständig zu nutzen. Die Abkommen beruhen in diesem Fall auf dem Austausch von Fangmöglichkeiten. Andere Länder dagegen verfügen über Fischvorkommen, die sie noch nicht voll nutzen können. Im Austausch für den Zugang zu diesen Gebieten zahlt die Gemeinschaft einen finanziellen Ausgleich, der sowohl einen Beitrag zum Staatshaushalt als auch andere von den jeweiligen Interessen der Partnerländer abhängige Bereiche betrifft. Diese sind z.B. Fischereiforschung, die Ausbildung von Fachleuten für Fischereimanagement, Beihilfen für die Kleinfischerei sowie die Fischereiüberwachung. Dahinter steht der Gedanke, diesen Ländern beim Aufbau ihrer eigenen Fischereipolitik zu helfen und so zu ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und zum Schutz der Fischbestände beizutragen („Fischereipartnerschaftsabkommen“). Die Gemeinschaftsreeder entrichten Lizenzgebühren, deren Höhe von der jeweiligen Fischerei und den Zielarten abhängt. Andere Abkommen sehen Partnerschaften privater Unternehmen im Rahmen von befristeten Unternehmensvereinigungen und gemischten Gesellschaften vor.

Regionale Fischereiorganisationen sichern nachhaltige Bewirtschaftung internationaler Fischbestände

Regionale Fischereiorganisationen (RFO) verstärken die regionale Zusammenarbeit mit dem Ziel, Fischbestände in internationalen Gewässern zu erhalten und nachhaltig zu bewirtschaften. Die Organisationen stehen sowohl den Ländern in der entsprechenden Region („Küstenstaaten“) als auch anderen Ländern offen, die sich an der dortigen Fischerei beteiligen. Einige RFO haben eine rein beratende Rolle, doch die meisten haben Verwaltungsbefugnisse: Sie können Fang- und Aufwandsbeschränkungen verhängen, führen technische Maßnahmen durch und kontrollieren die Einhaltung von Verpflichtungen. Die Kommission vertritt die EU aktiv in sechs Thunfisch-Organisationen und elf anderen Organisationen ohne Thunfisch.

EU nimmt Verantwortung in internationalen Übereinkommen wahr

Die EU spielt auch eine aktive Rolle bei der Entwicklung internationaler Übereinkommen wie dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS). Ziel dieser Übereinkommen ist u.a. die Erhaltung der lebenden Ressourcen sowie Schutz und Bewahrung der Meeresumwelt. Diese Übereinkommen haben daher bedeutende Auswirkungen für die Fischereitätigkeit der EU-Flotte in internationalen und Drittstaats-Gewässern. Die EU ist auch Mitglied der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), die das Thema Fischerei im globalen Zusammenhang beleuchtet.

Weiterführende Informationen