Die Fischereipolitik der EU

Forelle
Foto: Archiv Aqua / Leo Kirchmaier

Das allgemeine Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) ist die langfristig nachhaltige Durchführung der Fischerei- und Aquakulturtätigkeiten.

Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik

Wie in der Agrarpolitik, hat sich die EU außerdem das Ziel gesetzt, den in der Fischerei tätigen Personen eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten und für die Konsumentinnen und Konsumenten die Versorgung mit sicheren und gesunden Erzeugnissen zu angemessenen Preisen sicherzustellen.

Die Ressource Fisch soll nach dem Vorsorgeprinzip und auf Basis gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse bewirtschaftet werden, damit sie auch für die nächsten Generationen verfügbar ist. Umwelt- und ressourcenschädigende Fangmethoden sollen beendet werden.

Geltungsbereich der Gemeinsamen Fischereipolitik

Der Geltungsbereich der GFP erstreckt sich auf Aktivitäten in den Mitgliedstaaten („Territorialgewässer“), in EU-Gewässern (d.h. bis zu 200 Seemeilen vor der Küste) sowie die Fischerei durch EU-Schiffe in Gewässern anderer Staaten und auf hoher See („internationale Gewässer“). Die Süßwasser-Fischerei in Flüssen und Seen fällt nicht darunter. Sie kann jedoch mit Mitteln aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) unterstützt werden.

Ein wichtiger Punkt ist die ausschließliche Zuständigkeit der EU für Fischerei. Das bedeutet, dass die Mitgliedsstaaten, ähnlich wie in der Agrarpolitik, nicht einfach nationale Maßnahmen ergreifen oder eigenmächtig mit anderen Staaten Fischereiabkommen abschließen können. Außerdem halten sich Fischbestände nicht an nationale Grenzen. Daher ist die GFP einer der am stärksten vergemeinschafteten Politikbereiche in der EU. Die Verordnung EU/1380/2013 ist die gesetzliche Grundlage der GFP.

Aquakultur in der Gemeinsamen Fischereipolitik

 Die Grundprinzipien der GFP gelten auch für die Aquakultur. Es gibt aber keine Zuständigkeit der EU. Die Europäische Kommission legt jedoch unverbindliche strategische Leitlinien über gemeinsame Prioritäten und Ziele für die Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur fest. Diese strategischen Leitlinien tragen der jeweiligen Ausgangspositionen und den unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedsstaaten Rechnung und bilden die Grundlage für mehrjährige nationale Strategiepläne. Darin sind die Ziele des betreffenden Mitgliedstaats und die Maßnahmen und Zeitpläne zur Verwirklichung dieser Ziele festgelegt.

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